UPDATE! Ermittlungsverfahren gegen Dr. Zetsche

UPDATE! Ermittlungsverfahren gegen Dr. Zetsche :
Erstellt am 19. September 2011

Zu den Meldungen über eine Strafanzeige und ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen den Vorstand der Daimler AG, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Dr. Dieter Zetsche, stellt das Unternehmen folgendes fest:



In einer Gerichtsverhandlung am 12. Juli vor dem Amstgericht Papenburg gegen den Unfallverursacher wurde sowohl von der Richterin als auch von der Staatsanwaltschaft explizit festgestellt, dass das Unternehmen Daimler, mithin auch den Vorstandsvorsitzenden, keinerlei Verschulden trifft. Vielmehr wurde das alleinige Verschulden des Fahrers festgestellt. Dieser hatte über mehrere Kilometer hinweg nicht gerade aus auf die Fahrbahn gesehen. Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen den Vorstand stellt eine reine Formalie dar. Wir gehen davon aus, dass dieses Verfahren eingestellt wird.

Update: Verfahren gegen Zetsche eingestellt!

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück teilt mit: "Am Montag den 19.09.2011 hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück das Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen Dr. Dieter Zetsche als Vertreter des Daimler Vorstandes eingestellt."

"Das Ermittlungsverfahren beruhte auf einer Strafanzeige der Eltern eines auf der Teststrecke in Papenburg am 21.09.2010 tödlich verunglückten Testfahrers. An diesem Tag war ein Praktikant, der mit einem Testwagen die Strecke mit hoher Geschwindigkeit befuhr, auf einen langsam fahrenden PKW aufgefahren, wobei ein 27 Jahre alter Testingenieur getötet wurde.

Das Amtsgericht Papenburg hatte am 12.07.2011 den Unfallverursacher wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt.

Die Eltern des Getöteten meinten, der Unfall sei auch auf die Verletzung von Aufsichtspflichten zurückzuführen, die leitende Mitarbeiter der Daimler AG träfen.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat das Verfahren eingestellt, weil eine derartige Aufsichtspflichtverletzung nicht festzustellen ist. Entgegen der Ansicht der Eltern ist der Unglücksfahrer vor Beginn der Testfahrten umfassend eingewiesen und geschult worden. Nach Ansicht der Testleiter sei der Fahrer gut mit den örtlichen Gegebenheiten klar gekommen und sei nicht überfordert gewesen. Der Unfall ist auf ein Augenblicksversagen zurückzuführen, da der Fahrer sich offensichtlich bei hoher Geschwindigkeit durch die Bedienung des Tempomaten ablenken ließ.
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