Reform in Flensburg: Bei acht Punkten ist der Führerschein weg

Das Punktesystem der Verkehrssünderkartei in Flensburg wird reformiert.

Reform in Flensburg: Bei acht Punkten ist der Führerschein weg: Das Punktesystem der Verkehrssünderkartei in Flensburg wird reformiert.
Erstellt am 10. Februar 2012

Künftig können sich Autofahrer über eine weniger punkteintensive Ahndung von Delikten freuen, doch bereits bei acht und nicht wie bislang 18 Flensburger Einträgen ist der Führerschein weg. Jeder Verstoß verjährt allerdings einzeln und verlängert nicht automatisch den Punktestand. Die Geldbußen werden noch einmal kräftig angehoben. Ende 2013 sollen die neuen Regeln in Kraft treten. Wie die alten Punkte in das neue System überführt werden können, ist allerdings noch nicht geklärt.

Verkehrsdelikte werden vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Zukunft nach einem neuen Punkteschlüssel geahndet, der nur noch „grobe Verstöße“ (1 Punkt) und „schwere Delikte und schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten“ (2 Punkte) unterscheidet. Bislang wurde nach sieben Kategorien abgestraft. Die Reform soll die Verfahrensweise vereinfachen und transparenter machen. Man wolle den Wirrwarr des alten Systems beenden und das „Gestrüpp entwirren“, kommentierte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer die Änderungen.



Grundsätzlich werden ab 2013 weniger Punkte vergeben. Können bislang „grobe Verstöße“ (z.B. mehr als 21 km/h zu schnell in Ortschaften) mit ein bis drei Punkten bestraft werden, ist für solche Vergehen nur noch ein Punkt vorgesehen. Ähnlich „abgespeckt“ die Ahndung von „schweren Delikten und schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten“ (Überfahren einer roten Ampel), für die es nicht mehr drei bis sieben, sondern nur noch zwei Punkte geben wird.

Positiv: Jeder Eintrag verjährt für sich und wird bei neuem Punktefang nicht wie bislang verlängert. Weist das Flensburger Konto vier Einträge auf, gibt es nach Informationen von AUTO BILD eine Ermahnung. Nach sechs Punkten folge eine Verwarnung. Sind acht Punkte erreicht, wird gelaufen.



Auch der Bußgeldkatalog wird noch einmal deutlich verschärft. Dabei konzentriert sich der Gesetzgeber auf gefährliches Fehlverhalten. So könnte sich das Telefonieren während der Autofahrt verteuern. Allerdings soll eine fehlende Umweltplakette in Umweltzonen künftig keinen Punkte-Eintrag mehr nach sich ziehen. Damit würde die neue Punkte-Ordnung zumindest ein Stück gerechter werden, denn wohl kaum einem Autofahrer erschloss sich dieses Strafmaß.

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