Kaufprämie nach Wegfall des staatlichen Umweltbonus‘

Mercedes-Benz und smart übernehmen (teilweise) die Förderung

Kaufprämie nach Wegfall des staatlichen Umweltbonus‘: Mercedes-Benz  und smart übernehmen (teilweise) die Förderung
Erstellt am 14. Januar 2024

Update: 15.01.2024: smart übernimmt einen Teil der staatlichen Förderung

Nach Einstellung der Förderung von Elektrofahrzeugen durch die Bundesregierung von jetzt auf gleich, führt smart im Jahr 2024 eine Förderung in geänderter Form fort.

Privatkunden, die ab dem 15.01.2024 bis zum 29.02.2024 einen smart #1 oder smart #3 bei ihrem smart Vertriebspartner oder online über www.smart.de bestellen, gewährt der Hersteller einen geminderten Bonus von 3.285 Euro inkl. MwSt. Der Bonus wird als Rabatt auf den Kaufpreis eines #1  gewährt.  Für Verbraucherleasingkunden wird die smart Umweltprämie bei Bestellung eines smart #1 oder smart #3 Neufahrzeugs rechnerisch in der Leasingrate entsprechend berücksichtigt.

Update vom 01.01.2024: Mercedes-Benz zahlt doppelten Bonus auch im Januar 2024

Mercedes-Benz setzt seine Förderung der Elektromobilität nach dem durch die Bundesregierung beschlossenen Aus des Umweltbonus für vollelektrische Fahrzeuge (BEVs) auch im Jahr 2024 fort. Kundinnen und Kunden von Mercedes-Benz erhalten im Januar weiterhin den Herstelleranteil sowie den staatlichen Anteil des Umweltbonus.
Die Förderung mit Herstelleranteil sowie ursprünglich zugesagtem staatlichen Anteil gilt für Fahrzeuge, die bis zum 31.01.2024 bestellt, zugelassen und ausgeliefert werden. Den Herstelleranteil erhalten auch Bestellungen, die vor dem 31.01.2024 vorgenommen werden, aber erst nach dem 01.02.2024 ausgeliefert werden. Für die Höhe der Förderung gelten die von der Bundesregierung ursprünglich für das Jahr 2024 vorgesehenen Wertgrenzen. Damit sind etwa verschiedene Ausführungen des EQA und des EQB förderfähig.

Artikel vom 18.12.23:  Mercedes-Benz setzt Boni für Elektromobilität fort

Nachdem die Bundesregierung das Ende  des Umweltbonus für vollelektrische Fahrzeuge (BEVs) mit Ablauf des 17.12.23 abrupt verkündet hat, machte Mercedes-Benz heute bekannt, seine Förderung für Elektromobilität fortzusetzen. Mercedes-Benz- und smart- (Baureihe 453)Neuwagenkäufer erhalten weiterhin den Herstelleranteil des bisherigen Umweltbonus. Aber der Stern tut noch mehr: Für Lieferungen und Zulassungen bis 31.12.2023 übernimmt der Erfinder des Automobils zusätzlich den staatlichen Förderanteil, in den Fällen, in denen der Kunde diesen nun nicht mehr vom Staat ausgezahlt bekommt. Ähnlich will es das mit Geely gegründete smart-Joint-Venture halten: Zum 31.12.2023 übernimmt smart die bis zum 17.12.2023 gültige volle Förderung. Für Fahrzeuge mit Zulassung ab dem 01.01.2024, bietet smart Privatkunden, die bis Ende des Jahres bestellen bzw. schon bestellt haben, den ursprünglich ab Januar 2024 geplanten reduzierten Umfang der Prämie

Für vollelektrische Neuwagen Aufträge, die in 2024 zur Auslieferung kommen, sowie Neuverträge ab dem 01.01.2024 sichert Mercedes-Benz bis auf Weiteres den Herstelleranteil auf Basis der reduzierten Förderhöhe 2024 zu. Ob darüber hinaus weitere Maßnahmen von Mercedes-Benz noch folgen werden, werde derzeit geprüft. Dazu sagt Jörg Heinermann, Leiter des Mercedes-Benz Vertrieb Deutschland (MBD): „Das Auto ist nach dem Haus oder der Wohnung meist die zweitgrößte Investitionsentscheidung für Haushalte in Deutschland. Planungssicherheit ist dabei für die Menschen ein sehr hohes Gut; das vorzeitige Ende des Umweltbonus erachten wir daher als verfrüht. Vor dem Hintergrund dieser Planungssicherheit haben wir uns daher dazu entschieden, den vollen Umweltbonus auf Kosten von Mercedes-Benz bis Ende 2023 zu gewährleisten.“

Artikel vom 16.12.2023: Wirtschaftsminister Habeck zieht E-Auto-Förderung den Stecker

Ihr wollte ein E-Auto kaufen oder leasen und habt die staatlicherseits versprochene Kaufprämie von 6.000 € zur Finanzierung fest einkalkuliert? Auweh, dann könnt ihr diese Pläne jetzt eindampfen, denn die Elektro-Auto-Förderung wird quasi von jetzt auf gleich vom Bundeswirtschaftsminister Habeck gestrichen. Wie sein Ministerium am 16.12.23 in einer Pressemitteilung bekannt gab, wird die staatliche Förderung eines Kaufs oder des Leasings von E-Autos zeitnah beendet. Schon mit Ablauf des 17. Dezember 2023 können keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Damit verbleiben Elektro-Neuwagenkäufer nur noch wenige Stunden, die Fördermittel beim BAFA zu beantragen. Anträge, die bis Sonntagabend des 17.12.2023 eingehen, werden der Reihenfolge nach bearbeitet, heißt es auf der Seit des Bundeswirtschaftsministeriums. Allerdings kann den Antrag nur einer stellen, dessen E-Auto für den Straßenverkehr bereits zugelassen ist. Wer also ein E-Auto bestellt hat, es aber noch nicht zugelassen ist, kann den Förderantrag nicht mehr bewilligt bekommen. Bereits zugesagte Förderungen seien vom Förderende nicht betroffen und würden ausgezahlt, teilt das Bundeswirtschaftsministerium mit.

Vertrauensbruch gegenüber vielen E-Auto-Käufern

Das abrupte Ende des Umweltbonus dürfte für viele Deutsche, die in guter Absicht Finanzierungsverpflichtungen beim Kauf ihres E-Fahrzeuges eingegangen sind. als Vertrauensbruch gewertet werden. Ursprünglich sollte die Förderung für E-Autos erst Ende 2025 auslaufen. Arne Joswig, Präsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) sagt, dass der Umweltbonus als Sonderzahlung bei neuen Leasing- und Finanzierungsverträgen von einkommensschwächeren Personengruppen fest eingeplant worden sei. Böses ahnend, fordert er noch am 15.12.23, dass die Bundesregierung hier Wort halten müsse. "Trotz der sehr schwierigen Haushaltssituation fordern wir von der Bundesregierung Verlässlichkeit bei ihren Zusagen bei der Förderung der Elektromobilität", sagte Arne Joswig einen Tag, bevor die Entscheidung fiel, die E-Auto Förderung komplett einzustellen.

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