Autonomes Fahren

Offizielle Daimler-Stellungnahme: „Weder Programmierern noch automatisierten Systemen steht eine Abwägung über Menschenleben zu“

Autonomes Fahren: Offizielle Daimler-Stellungnahme: „Weder Programmierern noch automatisierten Systemen steht eine Abwägung über Menschenleben zu“
Erstellt am 18. Oktober 2016

Der Mercedes-Benz von morgen ist komplett im Alleingang im Straßenverkehr unterwegs. Und zwar schon bald. So viel steht schon heute fest. Aber alle Fragen zum Thema „Autonomes Fahren“ sind noch nicht abschließend geklärt. Auf dem Weg zum autonomen Fahren stellen sich nämlich noch weitreichende rechtliche und ethische Fragen. Wer trägt eigentlich die Verantwortung beim autonomen Fahren - Fahrer, Fahrzeug oder Hersteller? Gibt es eine Instanz, die über die rechtlichen und ethischen Anforderungen entscheidet - zum Beispiel im Falle eines bevorstehenden Unfalls mit Verletzungsfolgen für Fahrzeuginsassen oder Passanten. Wie soll sich das System entscheiden, wenn es abwägen muss. Schützt es die Insassen oder die Passanten?
Aktuell wird das Thema heiß in den Medien diskutiert. Auslöser ist ein Satz, den Christoph von Hugo, Abteilungsleiter für Aktive Sicherheit im Daimler-Konzern, auf dem pariser Auto Salon gesagt haben soll.
“If you know you can save at least one person, at least save that one. Save the one in the car. If all you know for sure is that one death can be prevented, then that’s your first priority”, wird er im US-Magazin Car and Driver zitiert.  Auf gut Deutsch:  Das Leben der Fahrzeuginsassen hat Vorrang. Doch wurde das wirklich so gesagt bzw war es so gemeint? Dazu stellt die Daimler AG mit einer heute veröffentlichten Presseerklärung  klar:  

„Zum Thema „Dilemma-Situationen“ beim Autonomen Fahren wurden Aussagen von Daimler, die während des Autosalons in Paris gemacht wurden, verfälscht wiedergegeben. Für Daimler steht fest, dass weder Programmierern noch automatisierten Systemen eine Abwägung über Menschenleben zusteht. Der Fokus unserer Entwicklungsarbeit liegt darauf, Dilemma-Situationen gänzlich zu vermeiden, indem beispielsweise die Fahrzeuge auf eine entsprechend risikoarme Fahrstrategie ausgelegt werden.
Keinesfalls haben wir bereits eine Entscheidung zu Gunsten der Fahrzeuginsassen getroffen, sondern halten weiterhin an dem Grundsatz der möglichst hohen Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer fest. Eine Entscheidung für einen Menschen und damit gegen einen anderen ist in Deutschland rechtlich nicht zulässig. Auch in anderen Ländern gibt es ähnliche Auffassungen.
Um diese Fragen von Recht und Ethik langfristig zu klären, brauchen wir einen breiten und internationalen Diskurs. Nur so bekommen wir ein umfassendes Bild und fördern die Akzeptanz für die Ergebnisse. Wir als Hersteller werden das umsetzen, was der jeweilige rechtliche Rahmen und das gesellschaftlich Akzeptierte gestatten.“

Autor Mathias Ebeling

 

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