Abmahnpraxis Deutsche Umwelthilfe

Urteil des Bundesgerichtshofs bestätigt die rege Abmahnpraxis der DUH als rechtens

Abmahnpraxis Deutsche Umwelthilfe: Urteil des Bundesgerichtshofs bestätigt die rege Abmahnpraxis der DUH als rechtens
Erstellt am 5. Juli 2019

Für viele Gewebetreibene ist die rege Abmahnpraxis der Deutsche Umwelthilfe (DUH) ein Ärgernis. Schon kleine Fehler, Unachtsamkeiten oder was auch immer in Produktbroschüren, Anzeigen und Co, die nicht den entsprechenden Bestimmungen zur Verbraucherinformation in Umweltdingen entsprechen, rufen die Anwälte der DUUH auf den Plan. Und schon flattert eine Abmahnung mit Kostenrechnung ins Haus. hat das seine Richtigkeit? Dürfen die das? Diese Fragen hat jetzt der Bundesgerichtshof in einem zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und einem großen Stuttgarter Mercedes-Rechtsstreit zwischen der DUH und einem Stuttgarter Mercedes-Benz wegen dessen Verstoßes gegen die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) letztinstanzlich geklärt. Der Händler hatte in einer Anzeige zu einem Mercedes-Benz die vorgeschriebenen Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen gemäß Pkw-EnVKV nicht gemacht. Dafür wurde er abgemahnt und sollte bezahlen. Das wollte das Mercedes-Benz Autohaus nicht hinnehmen. Begründung: die DUH verwende das Mittel der Abmahnung missbräuchlich zur Finanzierung seiner Geschäftstätigkeit. Das Urteil des obersten deutschen Gerichts indes bestätigt die die Klagebefugnis der DUH sowie die Rechtmäßigkeit der ökologischen Marktüberwachung.
Das wird wohl bedeuten, dass die Abmahnpraxis und Klagefreudigkeit der DUH so weitergeht wie in der Vergangenheit.
Kein Wunder, dass von seiten des Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) schon Kritik gegen die Entscheidung des BGH laut wird. Der ZDK bedauert, dass der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem heutigen Urteil die massenweise rechtliche Verfolgung von Bagatellverstößen durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nicht als missbräuchlich erachtet hat. der ZDK entschieden gegen die Aussagen von DUH-Geschäftsführer Resch, die DUH kontrolliere mangels Tätigwerden der Behörden vor allem die Automobilindustrie und verfolge nur gravierende Verstöße. Beides sei falsch. Zum einen seien Angriffsziel der DUH weit überwiegend kleine und mittelständische Autohäuser. Zum anderen würden typischerweise banale Verstöße abgemahnt, vor allem gegen die Pkw-Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnung. Dabei gehe es beispielsweise um die Schriftgröße der notwendigen Hinweise oder deren Platzierung in einer Anzeige und zunehmend auch um optisch fehlerhaft platzierte Hinweise auf Verbrauch und CO2-Emissionen beim Teilen von Texten in sozialen Netzwerken. Hierdurch verschaffe sich die DUH Millioneneinnahmen, während seriöse Wettbewerbs- und Verbraucherschutzvereinigungen von der Verfolgung solcher Lappalien die Finger ließen. Der ZDK werde nicht nachlassen in seinen Anstrengungen, hiergegen vorzugehen.


Autor:‭ ‬Mathias Ebeling

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