Neue Bestimmungen für Tuning des Fahrzeugs

Neues Regelwerk für Modifikationen - es drohen deutlich höhere Bußgelder

Neue Bestimmungen für Tuning des Fahrzeugs: Neues Regelwerk für Modifikationen - es drohen deutlich höhere Bußgelder
Erstellt am 6. Dezember 2021

Wer gern Auto fährt und dabei Wert auf ein individuelles Fortkommen hat, der nimmt zuweilen - mal mehr, mal weniger - Änderungen an seinem Fahrzeug vor. Tuning ist Volkssport im Autofahrerlager. Das zeigen einmal mehr die aktuell trotz Pandemie relativ hohen Besucherzahlen der Essen Motor Show 2021. Die meisten betreiben ihr Autohobby verantwortungsvoll. Und das ist gut so. Kleine und große Tuningsünden werden nämlich neuerdings strenger geahndet und mit höheren Bußgeldern belegt, weil sich in der rechtlichen Einordnung bei den Änderungen am Fahrzeug einige Dinge geändert haben. Darauf weist die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger KÜS) hin.

Die gesetzliche Basis zur Regelung von Änderungen am Fahrzeug (§ 19(2) der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)) erfuhr in diesem Jahr eine Änderung. Diese ist am 3. Juli 2021 in Kraft getreten. Dort steht wortwörtlich geschrieben: „Fahrzeughersteller, Importeure und Gewerbetreibende dürfen keine Änderungen vornehmen oder vornehmen lassen, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.“ Mit der neuen Regelung ging eine Neufassung des Bußgeldkatalogs hinsichtlich des Erlöschens der Betriebserlaubnis einher. Macht sich demnach ein Hersteller oder Importeur eines Verstoßes, der das Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge hat, schuldig, muss er ein Bußgeld von 800 Euro löhnen. Ein Gewerbetreibender (das kann in diesem Falle eine Kfz-Werkstatt, ein Tuning-Betrieb oder oder ein Zubehör-Händler sein) muss 400 Euro zahlen.

Bietet ein Händler Fahrzeugteile an, deren Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr untersagt sind und dadurch von einer Gefährdung auszugehen ist, so wird er im Zuge der Novellierung der Gesetzeslage nun 400 Euro für jeden nachgewiesenen Fall zahlen müssen. Was können solche unerlaubten Teile sein, die demjenigen, der sie anbietet und verkauft, nun teurer denn je zu stehen kommen können? Es handelt sich hierbei nicht nur um nicht um große Dinge wie nicht zugelassene Abgasanlagen oder Felgen ohne Festigkeitsnachweis. Zu den kleinen Sachen, die fürs große Bußgeld taugen, gehören zum Beispiel Leuchtmittel ohne entsprechende Bauartgenehmigung (z. B. LED- oder Xenon-Kits) und scharfkantige und somit gefährliche Anbauteile wie etwa starre Antennen in Form von Projektilen oder Samurai-Schwertern.

 

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