Änderungen im Straßenverkehr 2024

2024: Das ist neu für Autofahrer

Änderungen im Straßenverkehr 2024: 2024: Das ist neu für Autofahrer
Erstellt am 1. Januar 2024

Alle Jahre wieder das gleiche Spiel: Neues Jahr - neue Regeln: Auch im Jahr 2024 wird es im Straßenverkehr einige neue und veränderte Vorschriften geben. Manche haben es in sich. Mercedes-Fans.de kennt die wichtigsten Änderungen, die auf Kraftfahrer und Verkehr zukommen.

1. Kraftstoff wird teurer, weil CO2-Abgabe angehoben wird

Nach aktueller Beschlusslage der Bundesregierung steigt der CO2-Preis von 30 auf 45 Euro pro Tonne. Pro Liter Benzin und Diesel macht das einen Aufschlag von etwa 4,3 Cent beim Benzin und 4,7 Cent beim Diesel.

2. Die Blackbox fürs Auto kommt
Vom 7. Juli 2024 an hält in neu zugelassenen Fahrzeugen eine Blackbox, wie man sie vielleicht vom Flugzeug her kennt. Dabei handelt es sich um einen “Unfalldatenschreiber”, der fortlaufend Informationen - etwa zu Geschwindigkeit, Bremsvorgang oder Airbag-Auslösung - aufzeichnet. Und es kommt noch mehr Elektronik an Bord:. Neuwagen müssen ab kommenden Sommer 2024 über einen intelligenten Geschwindigkeitsassistenten (warnt vor Überschreiten eines Tempolimits), einen Notbremsassistenten, einen Müdigkeitswarner, ein automatisches Notbremslicht, einen Rückfahrassistenten und einen Notfall-Spurhalteassistenten verfügen. Ferner wird eine Schnittstelle verpflichtend, um eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre, sogenannte “Alcolocks”, nachrüsten zu können.


3 Reduzierte Förderung neuer E-Autos

Update 16.12.2023

Die Bundesregierung stoppt die E-Auto-Förderung: Mit Ablauf des 17. Dezember 2023 können  keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Bereits zugesagte Förderungen sind vom Förderende nicht betroffen und werden ausgezahlt. Vorliegende Anträge, die bis einschließlich 17. Dezember 2023 beim BAFA eingehen, werden in der Reihenfolge ihres Eingangs weiterbearbeitet und – sofern die Fördervoraussetzungen vorliegen – bewilligt.

Ursprüngliche Regelung 
Ab Januar 2024 werden ausschließlich vollelektrische Fahrzeuge von privaten Käufern mit einem Nettolistenpreis des Basismodells von höchstens 45.000 Euro staatlich gefördert. Gleichzeitig wird die Gesamtförderung von bisher 6.750 Euro auf 4.500 Euro (3.000 Euro staatliche Förderung, 1.500 Euro steuert der Hersteller bei) verringert. Leasingverträge werden 2024 ebenfalls mit einem Bonus unterstützt. Bei einer Laufzeit von 12 bis 23 Monaten gibt es eine Förderung von 1.500 Euro, während Verträge ab 24 Monaten mit 3.000 Euro gefördert werden. Achtung: Übersteigt der Nettolistenpreis 45.000 Euro, gibt es keine Förderung mehr. Übrigens ist im Fördertopf 2024 weniger drin als im Jahr zuvor. Und aufgefüllt wird im laufenden Jahr nicht ein Euro. Wenn der Fördertopf also aufgrund einer entsprechend hohen Zahl von Anträgen vor Jahresende bereits geleert sein sollte, dann gucken manche zu spät gekommene Antragsteller in die Röhre.

4. Keine M+S-Reifen ab Oktober 2024 mehr zulässig

Ab Oktober 2024 dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol gefahren werden. Reifen, die noch eine M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) tragen, dürfen dann nicht mehr gefahren werden.Trägt ein Pneu aber zu seiner M+S-Kennzeichnung auch das Alpine-Symbol darf er weiterhin verwendet werden.

5. Thema Führerschein
- Die Führerscheinprüfungen werden aller Voraussicht nach teurer werden. Eine Änderung der Gebührenordnung sieht eine Erhöhung um 11 Prozent vor. Die Gebühr für die Theorieprüfung würde demnach auf gut 25 Euro steigen. Als Gebühr für die praktische Prüfung Klasse B müssten Prüflinge dann 130 Euro statt bisher etwa 117 Euro aus der Tasche reißen.
-Umstellung auf den EU-Führerschein
Seit dem 19. Januar 2013 wird der einheitliche EU-Führerschein ausgegeben. Alte „Lappen“ und Führerscheine müssen sukzessive umgetauscht werden. Bei Führerscheinen mit Ausstelldatum bis zum 31. Dezember 1998, also den alten grau- oder rosafarbenen „Lappen“, kommt es auf das Alter des Inhabers an. Die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 müssen bis 19. Januar 2024 umtauschen, die Jahrgänge 1971 oder später sind bis zum 19. Januar 2025 an der Reihe. Ausnahme: Wer seinen Führerschein vor 1953 erworben hat, darf mit dem Umtausch bis 19. Januar 2033 warten.
Übrigens: Wer schon einen alten Scheckkartenführerschein besitzt, muss nicht auf das Geburtsjahr achten. Die Fristen richten sich dann nach dem Ausstellungsjahr. Scheckkarten der Jahre 1999-2001 müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Für den Umtausch muss bei der örtlichen Führerscheinstelle ein Antrag gestellt werden. Benötigt werden dafür ein gültiges Ausweisdokument, ein biometrisches Foto und der aktuelle Führerschein. Fahrprüfungen oder Gesundheitschecks erfolgen nicht. Der neue Führerschein kostet 25 Euro. Er gilt 15 Jahre lang.

6. Kinderreisepass wird abgeschafft

Ab Januar 2024 wird für Reisen mit Kindern unter zwölf Jahren außerhalb der EU ein regulärer Reisepass samt Chip benötigt. Der kostet derzeit 37,50 Euro und besitzt eine Gültigkeit von sechs Jahren. Bereits ausgestellte und noch nicht abgelaufene Kinderreisepässe verlieren zwar im Prinzip ihre Gültigkeit nicht, werden aber bei der Einreise nicht mehr von jedem Land anerkannt. Für Reisen innerhalb der EU ist für Kinder unter 16 Jahren der eigene Reisepass nicht erforderlich. Es genügt ein Personalausweis, der preiswerter, nämlich für ca. 23 Euro, zu haben ist.

7.  Hauptuntersuchung

: Wer zur Hauptuntersuchung muss - egal ob TÜV, Dekra, KÜS oder GTÜ - bei dem darf bzw. muss der Prüfer im Falle der bestandenen HU blaumachen. Wer 2024 mit seinem Fahrzeug an einem HU-Prüfstützpunkte vorfährt, erhält nämlich eine blaue Plakette mit der Jahreszahl 2026. Bin ich schon wieder dran? Wer am hinteren Kennzeichen seines Kfz eine grüne Plakette sieht, muss 2024 zur HU.

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