Winterreifenpflicht: bei Verstoß ist ein doppeltes Bußgeld möglich

73 Prozent der Autofahrer kennen die neuen Bußgeldregeln nicht

Winterreifenpflicht: bei Verstoß ist ein doppeltes Bußgeld möglich: 73 Prozent der Autofahrer kennen die neuen Bußgeldregeln nicht
Erstellt am 12. September 2018

Bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht zahlt der Fahrzeughalter ein Bußgeld und ein weiteres Bußgeld der Fahrer, wenn Halter und Fahrer nicht identisch sind. Obwohl die Regelung schon seit dem letzten Winter gilt, haben drei Viertel der Autofahrer (73 Prozent) davon noch nie etwas gehört. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung des Marktforschungsinstitut INSA-CONSULERE, durchgeführt im Auftrag des Reifenspezialisten reifen.com.

Lediglich 27 Prozent der Befragten ist das Risiko bekannt, dass der Staat doppelt zur Kasse bittet. 35 Prozent geben an, dass sie dies unverschämt finden. Das Regelbußgeld für den Halter (75 Euro) schätzen immerhin 36 Prozent der Autofahrer richtig ein. 23 Prozent tippen auf Bußgelder in Höhe von 200 oder 350 Euro, weitere 39 Prozent geben offen zu, die Bußgeldhöhe nicht zu kennen.

Was einen Winterreifen ausmacht, wissen viele nicht ...

Gefährliche Unkenntnis: Dass als Winterreifen nur Reifen mit dem Alpine-Symbol ("Schneeflocke") gelten, weiß nicht einmal jeder Zweite (43 Prozent). 18 Prozent sind überzeugt davon, dass dies nicht stimmt. Weitere 40 Prozent "glauben" an eine Übergangsfrist für "M+S-Reifen" bis zum Jahr 2029 (anstatt 2024). Dass Motorradfahren bei winterlichen Verhältnissen nur noch dann erlaubt ist, wenn sich das Fahrtziel anders nicht erreichen lässt - diese Neuregelung kennt nur jeder Zehnte. Für die Repräsentativbefragung, diie im August 2018 erfolgte, wurden 1.056 Autofahrer befragt. (Bilder: Nokian)

Autor:‭ ‬Mathias Ebeling

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