Wildunfälle - so handeln Sie richtig!

Verhalten bei Wildunfällen - nützliche Tipps

Wildunfälle - so handeln Sie richtig!: Verhalten bei Wildunfällen - nützliche Tipps
Erstellt am 25. Juli 2013

Wildzusammenstöße werden als Unfallursache allgemein unterschätzt. Zu Unrecht. Alleine vergangenes Jahr kam es in Deutschland zu knapp 200.000 Wildunfällen, meist mit Rehen. Dämmerungs- und Abendstunden sowie der frühe Morgen sind besonders kritisch.

Verhalten bei Wildunfällen - nützliche Tipps

Was ist zu tun, wenn es zum Wildunfall kommt? Viele Autofahrer wissen hierauf keine Antwort. Wichtig ist, Ruhe zu bewahren und keinesfalls den Unfallort panikartig zu verlassen. Folgende Schritte sind sinnvoll:



- Rufen Sie die Polizei. Die wird den zuständigen Förster verständigen, der sich um das tote oder verletzte Tier kümmert;

- Keinesfalls sollten Sie sich selbst am Tier versuchen. Es bestehen Verletzungsrisiken und Tollwutgefahr;

- wenn möglich, halten Sie den Unfallort und Beschädigungen am Auto fotografisch fest;

- bitten Sie die Polizei oder den Förster um eine Wildbescheinigung für die Versicherung;

- informieren Sie unverzüglich Ihre Versicherung.

Kfz-Versicherungsschutz bei Wildunfällen

Die Frage, wie der Versicherungsschutz bei Wildunfällen aussieht, ist differenziert zu beantworten. Grundsätzlich ist zwischen Leistungen bei Teilkasko- und Vollkaskoversicherung zu unterscheiden. Bei der Vollkaskoversicherung ist der Versicherungsschutz am umfassendsten, denn sie deckt jeden Unfallschaden ab - unabhängig davon, wie er zustande gekommen ist. Anders sieht es bei der Teilkaskoversicherung aus. Hier ist zu unterscheiden, ob der Unfall durch Zusammenstoß oder durch Ausweichen verursacht wurde.

Unfälle durch Zusammenstöße

Der typische Fall des Zusammenstoßes ist, wenn ein Reh - vom Fernlicht geblendet - desorientiert in das Auto läuft. Bei diesen Zusammenstößen greift die Teilkaskoversicherung normalerweise, soweit es sich um Haarwild handelt - dagegen meist nicht bei anderen Tieren. Typisches Haarwild sind Rehe, Hirsche, Wildschweine, Hasen und Füchse, die Einzelheiten regelt das Bundesjagdgesetz. Andere Tiere sind Vögel, Haus- und Nutztiere wie Kühe, Pferde oder Hunde.



Bei manchen Versicherern kann man im Rahmen der Tarifwahl selbst bestimmen, ob sich der Versicherungsschutz nur auf Haarwild oder auch auf andere Tiere bezieht. Der Direktversicherer AllSecur bietet beispielsweise im Tarif 'Basis' bei der Teilkaskoversicherung Schutz bei Zusammenstößen mit Haarwild und im Tarif 'Komfort' bei allen Tierarten.

Unfälle durch Ausweichen

Unfälle durch Ausweichen entstehen, wenn der Fahrer versucht, einen Zusammenstoß zu vermeiden und dadurch sein Fahrzeug beschädigt. Hier kommt es darauf an, ob Versicherungsschutz besteht. Viele Versicherungen leisten nur, wenn der Schaden bei Inkaufnahme eines Zusammenstoßes größer gewesen wäre. Dies ist gerade bei kleineren Tieren meist nicht der Fall. Versicherungstechnisch ist der Verzicht auf ein Ausweichmanöver daher oft besser.

Es kommt aufs Detail an

Der Versicherungsschutz bei Wild- und Tierunfällen ist eine Detailfrage. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen empfiehlt sich. Eins sollten Sie auf jeden Fall vermeiden: ein verletztes oder totes Tier im Auto mitzunehmen. Das ist nämlich nicht erlaubt und gilt u.U. als Straftat (Jagdwilderei).



Bildequellen: Auto-Medienportal.NET / ADAC / Auto Club Europa / Volvo / DVR

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