Welche Bußgelder für Beleidigungen gelten

Sauer hinterm Steuer? Das kann teuer werden

Welche Bußgelder für Beleidigungen gelten: Sauer hinterm Steuer? Das kann teuer werden
Erstellt am 15. Januar 2024

Hand aufs Fahrerherz: So ziemlich jeder dürfte schon mal über andere Verkehrsteilnehmer geflucht haben. Der eine mehr, der andere weniger. Natürlich immer aus gutem Grund - das versteht sich ja wohl von selbst. Und der Ton wird rauer im Straßenverkehr: Laut einer aktuellen Studie der Unfallforschung der Versicherer geht es auf unseren Straßen zunehmend rücksichtsloser und aggressiver zu. Doch eine Beschimpfung oder eine beleidigende Geste im Straßenverkehr kann sogar eine Straftat sein, weiß, welche Bußgelder und Strafen für Gesten und Schimpfworte womöglich drohen.

Gesetzliche Grundlage

„Wer sich im Straßenverkehr zu einem Schimpfwort hinreißen lässt, begeht kein Kavaliersdelikt“, sagt die ERGO-Juristin. Und weiter: „Beleidigungen sowie abwertende Gesten sind laut § 185 des Strafgesetzbuchs (StGB) Straftaten und können eine Geld- und im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.“ Obendrauf kann auch noch ein Fahrverbot verhängt werden. Und natürlich kann es teuer werden. „Wie hoch die Geldstrafen ausfallen, ist allerdings nicht in einem einheitlichen Strafenkatalog festgelegt. Gerichte entscheiden hier je nach Einzelfall. Dabei spielen die Situation, die Schwere der Beleidigung und womöglich sogar der Tonfall eine Rolle. Die Geldstrafe wird in Tagessätzen berechnet – also dem täglichen Einkommen des Täters.“

So teuer können Beschimpfungen und beleidigende Gesten werden.

Zwar ist nicht konkret festgelegt, wie kostspielig bestimmte Schimpfwörter geahndet werden, aber dafür gibt es zur Orientierung diverse Gerichsturteile. In der Regel belaufen sich die verhängten Strafen auf zwanzig bis dreißig Tagessätze. Hier einige Beispiele:

Beleidigende Gesten
- Zunge herausstrecken: 150 €
- Vogel zeigen: 750 €
- Scheibenwischergeste: 1.000 - 1.500 €
- Stinkefinger: bis zu 4.000 €

Beschimpfungen
- „Dumme Kuh“ oder „Leck mich doch“: 300€
- „Arschloch“: 1.000 - 1500 €
- „Idiot“: 1.000 - 1.500 €
Noch etwas: „Auch die Androhung einer Beleidigung wie ‚Am liebsten würde ich jetzt… sagen‘ sehen Gerichte als strafbare Aussage“, erläutert ERGO-Juristin Brandl.

Ups, das ist ja nicht gerade billig. Angesichst der hohen Preise für das Situative aus-der-Haut-fahren, ist es wahrscheinlich besser, sich Selbstbeherrschung aufzuerlegen. Und wenn ihr dennoch in eine Situation kommen solltert, in der Ihr Eurem Ärger über andere Verkehrsteilnehmer wirklich Luft machen müsst, dann lasst besser die Fensterscheibe unten, schimpft in Euch hinein und lasst eure Hände bei Euch.

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