Tipps zum Saisonkennzeichen

Fahrten mit einem abgelaufenen Saisonkennzeichen sind verboten.

Tipps zum Saisonkennzeichen: Fahrten mit einem abgelaufenen Saisonkennzeichen sind verboten.
Erstellt am 29. März 2012

Für viele Cabrio-, Wohnmobil- und Motorradfahrer ist im Herbst wieder "Saisonende". Vor allem bei Neuzulassungen kommt das 1997 eingeführte Saisonkennzeichen ins Spiel, weil man sich damit das ständige An- und Abmelden und somit Zeit und Geld spart. Die Gültigkeit dieses Kennzeichens ist auf einen bestimmten Zeitraum (mindestens zwei, höchstens elf Monate) begrenzt. So kann auch die Versicherung und Steuer reduziert werden. Aktuell gibt es in Deutschland rund 1,9 Millionen Saisonkennzeichen. Die Zahl oberhalb des Strichs zeigt den Monat des Beginns und die unterhalb des Strichs den Monat, an dem der Zulassungszeitraum endet.

Fahrten mit einem abgelaufenen Saisonkennzeichen sind verboten. In so einem Fall liegt ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. Auch Probe- oder Überführungsfahrten sind außerhalb des Zulassungszeitraums nicht erlaubt. Es drohen nicht nur Punkte in Flensburg, sondern auch Geldstrafe und im Extremfall sogar Freiheitsstrafe. Kommt es bei einer Fahrt mit abgelaufenem Kennzeichen zu einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden, wird die Versicherung Regress in voller Schadenhöhe nehmen. Der Fahrzeugbesitzer haftet dann mit seinem gesamten Vermögen, was existenzbedrohend sein kann.

Sogar das Parken mit abgelaufenem Kennzeichen kann teuer werden. Vor oder nach Ablauf der Saison ist es ausdrücklich verboten, das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abzustellen. Wer hier dennoch parkt, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt rechnen. Außerdem kann das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt werden.



Foto: GTÜ

Passende Themen

Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Login via Facebook

Community