So ist‘s Recht

Motor im Winter warmlaufen lassen: Erlaubt oder verboten?

So ist‘s Recht: Motor im Winter warmlaufen lassen: Erlaubt oder verboten?
Erstellt am 26. Februar 2018

Uii, ist das frostig, der Winder ist zurück. Nix da Frühlingsgefühle; in weiten Teilen Deutschlands hat der Winter die Autofahrer nochmal eiskalt erwischt. Zweistellige Minustemperaturen lassen uns  bibbern und sorgen für vereiste Scheiben an den Autos. Sind die Scheiben zugefroren oder das Auto mit Schnee bedeckt, lassen viele Autofahrer den Motor erstmal warmlaufen. Dadurch soll das Eis schmelzen und das Freikratzen schneller von der Hand gehen. Doch ist das wirklich sinnvoll? Rein rechtlich betrachtet ist es verboten, den Motor zum Freikratzen warmlaufen zu lassen. Autofahrer können dafür mit einem Bußgeld von 10 Euro bestraft werden.
Noch dazu bringt es nicht viel: Denn im Stand braucht der Motor sogar länger, um aufzuwärmen. Zudem ist es schädlich für den Wagen, denn wenn der Motor kalt ist, gelangt viel unverbrannter Kraftstoff in die Zylinder und das verschlechtert die Schmierung und der Motor leidet."
Schlecht für die Nachbarn, schlecht für den Motor - und schlecht für die Umwelt. Noch eion Grund, um auf das Warmlaufen zu verzichten: Beim Warmlaufen stößt der Wagen im noch kalten Zustand die doppelte bis dreifache Menge an Abgasen aus und belastet damit unnötig die Umwelt unnötig. (Quelle: R+V24 // Bild: Pixabay)

Autor: Mathias Ebeling

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