Rote Kennzeichen dürfen nicht im Auto liegen

Kein Versicherungsschutz für Händler- und Sammlerkennzeichen

Rote Kennzeichen dürfen nicht im Auto liegen: Kein Versicherungsschutz für Händler- und Sammlerkennzeichen
Erstellt am 19. Januar 2012

Autofahrer, die ihre roten Kfz-Sonderkennzeichen nicht am Fahrzeug befestigen, verlieren den Versicherungsschutz. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem Fall entschieden, in dem ein Auto Feuer fing und sich herausstellte, dass die Besitzerin die roten Kennzeichen nicht am Fahrzeug befestigt, sondern im Wageninneren abgelegt hatte. Für den Kaskoversicherer des Fahrzeugs waren die nicht angebrachten Kennzeichen Grund genug, die Schadensregulierung zu verweigern. Und er erhielt vom Gericht recht. Es bestehe sogar dann kein Versicherungsschutz, wenn ein solches Kennzeichen nur über Nacht abgelöst würde, um es vor Diebstahl zu sichern, so die Begründung der Koblenzer Richter (OLG Koblenz, 10 U 1258/10).

3 Kommentare

  • Mel

    Mel

    Die spinnen....
  • HanSchopp

    HanSchopp

    Die sind doch bescheuert.. Wo liegt bitte der Unterschied, ob das Kennzeichen bei einem parkenden Auto innen oder drausen montiert sind??? Wenn jemand den Wagen abbrennen wollte, dann hätte der das wohl auch gemacht, wenn die Kennzeichen ausen ganz normal befestigt gewesen wären...
  • ScionTJ

    ScionTJ

    Ich weis nicht, wie es bei den 07ern ist. Aber die 06er müssen beim abstellen Abmontiert werden. Dürfen auch nicht im Fahrzeug verstaut werden. Problem ist dann, das sich das Auto in 2 Rechtlichen Problemen befindet.

Schreibe einen Kommentar

Login via Facebook

Community