Reform des Straßenverkehrsgesetzes

Tempo 30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit kommt nicht

Reform des Straßenverkehrsgesetzes: Tempo 30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit kommt nicht
Erstellt am 22. Juni 2023

Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) beschlossen. Mit der StVG-Reform will die Bundesregierung das Fundament schaffen für mehr Entscheidungsfreiheit und Handlungsspielräume in den Kommunen, um zum Beispiel leichter Busspuren und Radwege einzurichten, das Parken im öffentlichen Raum zu regeln und den Verkehr klimafreundlicher zu gestalten. Manche Umweltverbände hatten gehofft, dass die Novelle den Kommunen die Möglichkeit geben werden, mit einer flächenendeckenden Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30, den Autoverkehr in der Stadt auszubremsen. Doch das wird mit der jetzt beabsichtigten Reform des Straßenverkehrsgesetzes nicht möglich sein.

Mit der Reform des Straßenverkehrsgesetzes bekommen die Kommunen in der mehr Befugnisse. Sie können beispielsweise Sonderfahrspuren für bestimmte klimafreundliche Mobilitätsformen anordnen, etwa für elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge oder mit mehreren Personen besetzte Fahrzeuge. Außerdem soll den Behörden vor Ort mehr Flexibilität bei der Anordnung von Bewohnerparken eingeräumt werden.

Umweltgedanke bekommt mehr Gewicht

Neu ist auch, dass Behörden vor Ort zukünftig verkehrsregelnde Maßnahmen ausschließlich aus Gründen des Umwelt-, darunter des Klimaschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung erlassen können. Solche Anordnungen müssen nicht – wie bisher – auch der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dienen. Diese Belange müssen aber im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung, die für alles Verwaltungshandeln gilt, berücksichtigt werden, heißt es in der Mitteilung des Bundespresseamtes. Gleichwohl wird nun die Anordnung von Tempo 30-Regelungen erleichtert. Das betrifft Spielplätze, hochfrequentierte Schulwege, Fußgängerüberwege und Streckenabschnitte bis zu 500 Metern zwischen zwei Tempo 30-Strecken.

Automobilverbände hatten in der Debatte zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes vor einer fklächendeckenden Einführung von Tempo 30 gewarnt. Tempo 30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit sei ihrer Ansicht nach weder aus Sicherheits- noch aus Umweltgründen sinnvoll. Sie warnten davor, dass Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen zu einer erheblichen Zunahme von unerwünschtem Ausweicheverkehr in die Wohngebiete führen würde. Offenbar hat man sich dieser Argumentation im Bundeskabinett am Ende angeschlossen. Das neue StVG muss noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

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