„Flensburger Punktehandel“ ist ADAC ein Ärgernis

ADAC fordert ein Ende des Punktehandels

„Flensburger Punktehandel“ ist ADAC ein Ärgernis: ADAC fordert ein Ende des Punktehandels
Erstellt am 29. Mai 2025

Wer einen schweren Verkehrsverstoß begeht, muss mit einer Eintragung im Flensburger Punkteregister und einem Fahrverbot rechnen. Bei acht Punkten gilt man als ungeeignet ein Fahrzeug zu führen und die Fahrerlaubnis wird entzogen. Damit das nicht passiert, bieten sogenannte Punktehändler eine sehr spezielle Dienstleistung an: Sie vermitteln Dritte, die gegen Bezahlung die Punkte anderer Verkehrsteilnehmer übernehmen. Damit soll erreicht werden, dass die eigentlichen Verkehrssünder um das Fahrverbot oder den Verlust der Fahrerlaubnis herumkommen. Möglich ist dies durch eine Gesetzeslücke, die es aus Sicht des ADAC im Sinne der Verkehrssicherheit umgehend zu schließen gilt.

Zwar ist der gewerbliche Punktehandel laut einer ADAC Umfrage nur jedem vierten Autofahrer bekannt (25 Prozent). Schaut man jedoch auf diejenigen Autofahrer, die bereits Punkte auf ihrem Konto haben, zeigt sich ein anderes Bild: Fast die Hälfte (43 Prozent) hat schon mal vom Punktehandel gehört. Der ADAC fordert, dass die neue Bundesregierung hier tätig werden muss. Laut ADAC-Umfrage sind 72 Prozent der Befragten der Meinung, dass der gewerbliche Punktehandel bestraft werden sollte. Lediglich 12 Prozent finden diese Praxis in Ordnung. Auffällig: Unter Autofahrern, die bereits Punkte in Flensburg haben, fordert nur fast die Hälfte (48 Prozent) eine konsequente Bestrafung des Punktehandels. 35 Prozent sehen hierfür keinen Grund. 50 Prozent derjenigen mit Punkten auf dem Konto halten es für wahrscheinlich, dass sie den Service der Punktehändler in Anspruch nehmen würden, um ein Fahrverbot zu umgehen, solange sie mit keinen rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.

Dem ADAC ist das Potenzial, das Punktesystem durch Behördentäuschung auszuhebeln, ein Dorn im Auge. Er fordert ein Verbot des gewerblichen Punktehandels und saftige Strafen bei Zuwiderhandlung bzw. Täuschungsversuchen. Der ADAC spricht sich für einen hohen Bußgeldrahmen von bis zu 30.000 Euro aus. Dies würde eine abschreckende Wirkung erzeugen und somit diese Geschäfte unattraktiv machen.

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