Drohende Dieselfahrverbote

VDA: Fahrverbote sind keine beschlossene Sache

Drohende Dieselfahrverbote: VDA: Fahrverbote sind keine beschlossene Sache
Erstellt am 28. Februar 2018

Die gestrige Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, wonach Fahrverbote zu Zwecken der Luftreinhaltung in den Städten grundsätzlich rechtlich zulässig sind, sind mehr als ein Sturm im Wasserglas - aber auch kein Grund, von jetzt auf gleich in Panik zu verfallen. Dass Fahrverbote nun kommen können, mag wahrscheinlicher geworden sein. Beschlossene Sache ist das nicht. Völlig rätselhaft ist auch, wie ein Fahrverbot gestaltet und kontrolliert werden könnte. Eine Sache allerdings hat der Beschluss der Richter in Leipzig zweiffelos bewirkt. Allerorten herrscht nun Ratlosigkeit und große Aufregung. Was nun? So lautet die Frage bei Pendlern, Handwerkern, Dienstleistern und Kommunen. Ein klarer Kopf war schon immer der bessere Ratgeber als ein heißes Herz. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) versucht, Ruhe und Argumente in die Diskussion zu bringen.

Stellungnahme des Verbands der Automobilindustrie (VDA)

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem heutigen Urteil kein "Muss" für Fahrverbote von Diesel-Pkw ausgesprochen. Vielmehr hält das Gericht Diesel-Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht für "grundsätzlich zulässig", sie müssen aber verhältnismäßig sein und kommen nur als letztes Mittel in Frage. Nun liege es in der Hand der Politik, alles zu unternehmen, um einen Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen in den Städten zu vermeiden, so VDA-Präsident Matthias Wissmann: „Wir begrüßen es sehr, dass das Bundesverwaltungsgericht sich ausdrücklich gegen generelle Fahrverbote ausgesprochen hat und diese nur in Ausnahmen zulassen will. Wir halten es auch für sehr wichtig, dass das Bundesverwaltungsgericht nachhaltig darauf Wert legt, dass im Falle von ausnahmsweise erfolgenden Fahrverboten Rücksicht genommen wird auf die soziale Situation und eine Differenzierung vorgenommen wird - ich denke da beispielsweise an Berufspendler und an Menschen, die auf das Auto angewiesen sind. Klar ist auch, dass der Euro-VI-Diesel nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts von Fahrverboten nicht betroffen ist. Das Problem der Entscheidung besteht darin, dass in einzelnen Städten unterschiedliche Regelungen getroffen werden könnten. Das sehen wir mit Sorge. Denn ein Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen würde natürlich die Autofahrer verunsichern. Deshalb hoffen wir, dass es zu einer vernünftigen, bundeseinheitlichen Regelung kommt. (1:03)

VDA: „Das Software-Update wirkt!"

Der VDA weißt darüber hinaus darauf hin, dass die Anstrengungen der deutschen Automobilindustrie, die Luftqualität in den Städten weiter zu verbessern, bereits zu spürbaren Erfolgen geführt haben. Mit den beim Dieselgipfel vereinbarten kostenlosen Software-Updates von über 5 Millionen Euro-5- und Euro-6-Diesel-Pkw, den Umweltprämien und den Städte-Initiativen, die gemeinsam mit der Automobilindustrie gestartet wurden, könnten die NO2-Grenzwerte aller Voraussicht nach in allen Städten bis um das Jahr 2020 eingehalten werden, so der VDA-Präsident.


Autor: Mathias Ebeling

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