Diesel-Urteil in Berlin

Berliner Richter entscheiden sich für streckenbezogene Diesel-Fahrverbote

Diesel-Urteil in Berlin: Berliner Richter entscheiden sich für streckenbezogene Diesel-Fahrverbote
Erstellt am 9. Oktober 2018

Berlin, Berlin - wir fahren nach Berlin. Das Ziel Berlin mit einem Diesel angetriebenen Fahrzeug anzusteuern, könnte eventuell ab nächstem Jahr für den ein oder anderen schwierig werden. Auch für die Diesel fahrenden Bewohner der Stadt kommt einiges an Ungemach auf sie zu. Denn das Berliner Verwaltungsgericht hat heute in seiner Entscheidung einer Klage der Deutschen Umwelthilfe sein Urteil dahingehend gefällt, dass im Luftreinhalteplan der Bundeshauptstadt für mindestens elf Straßenabschnitte Diesel-Fahrverbote bis spätestens Ende Juni 2019 eingearbeitet sein müssen.  Betroffen von der Fahrverboten sind auch Bereiche im Berliner Zentrum wie Teile von Leipziger Straße und Friedrichstraße. Zudem wies  das Gericht das Land Berlin an, dass die Ausweitung der Fahrverbots-Zonen zu prüfen sei.

Die Sorgenfalten der Diesel-Fahrer in Berlin werden aber noch größer werden. Wie der rbb gestern berichtete, prüft die Berliner Umweltverwaltung nämlich intern schon länger streckenbezogene Fahrverbote  - auch für Diesel-Autos der Schadstoff-Normen 6 a, b und c. Das geht aus internen Unterlagen hervor, die dem rbb exklusiv vorliegen. Auf Anfrage des rbb bestätigte Berlins Umweltsenatorin Regine Günther entsprechende Planspiele. Auch bei Euro 6-Fahrzeugen würden die Grenzwerte deutlich überschritten. Wer sich nun ein solches Fahrzeug anschaffe, könne nicht sicher sein, 2020 nicht doch ausgesperrt zu werden, sagte Günther dem rbb. Lediglich Euro-6d-Dieselautos hielten die Grenzwerte zuverlässig ein. Es werde aber noch geprüft, ob es wirklich zu Fahrverboten für Euro 6-Fahrzeuge komme.
Falls dies der Fall sein sollte, müssten betroffene Besitzer von Euro 6-Diesel-Kraftfahrzeugen  wohl mit sehr erheblichen Wertverlusten für ihre Weggefährten rechnen. Übrigens: Nach jetzigem Stand könnten sie nicht einmal Umtauschprämien oder Hardware-Nachrüstungen in Anspruch nehmen. Der Diesel-Kompromiss der Bundesregierung sieht diese Angebote bislang nämlich nur für Euro 4 und Euro 5-Diesel vor.

Nach rbb-Informationen prüft die Berliner Umweltverwaltung konkret Euro 6 a,b,c-Fahrverbote an zwölf Straßenabschnitten in Berlin. Man habe in einer Modellrechnung kalkuliert, wie erheblich die NO2-Belastung auf Berlins Straßen durch Software-Updates, Hardware-Umrüstungen für kommunale Fahrzeuge sowie Euro 5-Fahrverbote sinken würde. Die Berechnungen sollen ergeben haben,  dass selbst diese Maßnahmen nicht ausreichen würden, um in ganz Berlin den NO2-Grenzwert im Jahr 2020 einzuhalten. In einem internen Dokument der Umweltverwaltung mit dem Titel "Zeitplan Modellierungen" vom 18. Juli 2018 steht zu lesen: "Nachdem ersichtlich wurde, dass ein Fahrverbot nur für Diesel-Pkw bis einschließlich Euro 5 nicht ausreichen wird, um den NO2-Grenzwert überall einzuhalten, (...) wurde letztendlich beschlossen, dass alle Diesel-Pkw bis einschließlich Euro-6c, welche hohe reale Fahremissionen aufweisen, dem streckenbezogenen Fahrverbot unterliegen sollten."

Autor:‭ ‬Mathias Ebeling

2 Kommentare

  • Mercedes-Fans.de

    Mercedes-Fans.de

    Wir denken, dass da Dinge in einen Topf geworfen werden, die unbedingt auseinandergehalten werden müssen. Manipulation der Technik durch Hersteller isteine Sache. "Wie umweltfreundlich ist Elektromobilität" ist eine andere Geschichte. Wie werden die Grenzwerte festgelegt und wie kommen die gemessenen Werte zustande? Und zuguterletzt: Warum soll ausgerechnet der Verbraucher die Zeche zahlen?
  • LKastner

    LKastner

    Ich bin ganz ehrlich... ich verstehe diese Entwicklung nur lobbyseitig. Faktisch ist das einfach nur Schikane und Kontrolle und Auflagen an der falschen Stelle. Die Industrie knallt nach wie vor Dinge in Ausmaßen in die Luft, die keine PKW je erreichen würde... aber alle Dieselfahrer können bald ihr Fahrzeug einstampfen lassen...

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