Diesel & Fahrverbote

§-Urteil: Aachen muss sich auf Diesel-Fahrverbote einstellen

Diesel & Fahrverbote: §-Urteil: Aachen muss sich auf Diesel-Fahrverbote einstellen
Erstellt am 11. Juni 2018

Mit seinem Urteil zu Luftreinhaltungsplänen am 08.06.2018 ( (AZ 6 K 221 1/15) hat das Verwaltungsgericht Aachen die Tür zu Fahrverboten für ältere Diesel weit aufgestoßen. In letzter Konsequenz bedeutet das Urteil, dass Diesel-Fahrverbote in Aachen ab 1.1.2019 wohl unumgänglich sind. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe. In dem Urteil wird die Bezirksregierung Köln dazu verpflichtet, schnellstmöglich dafür zu sorgen, dass der Grenzwert für das Dieselabgas-Gift Stickstoffdioxid ab 1. Januar 2019 eingehalten wird. Der gesetzliche Grenzwert wird in Aachen an allen Messstellen regelmäßig überschritten. Das Gericht ordnete zwar nicht zwingend die Einführung von Diesel-Fahrverboten zu Zwecken der Verbesserung der Luftqualität an, doch der Vorsitzende Richter Peter Roitzheim äußerte sich dahingehend, „dass dies ohne Diesel-Fahrverbote nicht gelingen wird“. Die Stadt-Oberen Aachens zeigten sich enttäuscht von dem Urteil. Sie befürchten für die Diesel fahrenden Bürger und Pendler nun viel Ungemach. Weil Aachen nämlich in einem Talkessel liegt, werden aller Voraussicht nach streckenbezogene Einfahrverbote nicht ausreichen. Werden nun flächendeckenden Fahrverbote kommen müssen und wie werden diese ausgestaltet sein? Das ist noch nicht absehbar. Die Stadt will noch seine alternative Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität weiter vorantreiben. Ob und inwieweit das Dieselfahrverbot ab 01.01.2019 greift (vermutlich zunächst geltend für Fahrzeuge bis Euro 4) hängt auch davon ab, ob das am 08.06.2018 ergangene Urteil Bestand haben wird. Dem Gericht ist bewusst, dass seine Entscheidung bundesweite Relevanz zukommt. Wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung hat das Verwaltungsgericht Aachen die Revision ausdrücklich zugelassen.

Autor:‭ ‬Mathias Ebeling

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