Diesel & Fahrverbote: neues Gerichtsurteil

In Mainz drohen spätestens ab 01.09.2019 Fahrverbote für Diesel

Diesel & Fahrverbote: neues Gerichtsurteil: In Mainz drohen spätestens ab 01.09.2019 Fahrverbote für Diesel
Erstellt am 24. Oktober 2018

Mainz wie es singt und lacht? Den Dieselfahrern der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt dürfte nach dem heutigen Tag eher weniger nach Frohsinn zumute sein. Nach einem heute gefällten Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz wird die Stadt Mainz nämlich verpflichtet, ihren Luftreinhalteplan bis zum 1. April 2019 so fortzuschreiben, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) in Höhe von 40 µg/m³ im Stadtgebiet enthält. Das Gericht machte dabei klar, dass die Stadt auch die Erforderlichkeit von Verkehrsverboten für Dieselfahrzeuge einzubeziehen habe. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe.

Der derzeit geltende Luftreinhalteplan 2016 – 2020 und der bisherige Maßnahmenkatalog der  Stadt Mainz enthalten nach Meinung des Verwaltungsgerichts keine ausreichenden Maßnahmen zur zeitnahen Einhaltung der Stickstoffdioxidgrenzwerte. Das Gericht entschied deshalb, dass die Stadt Mainz in ihrem neuen Luftreinhalteplan zusätzlich ein Konzept für Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge aufnehmen muss.  Sollte mit den angekündigten (z.B. Umrüstung der ÖPNV-Busflotte mit SCR-Filtern, Ersatzbeschaffung von Euro-VI-Dieselbussen, Anschaffung von alternativ betriebenen Bussen) und gegebenenfalls weiteren ebenso wirksamen Sofortmaßnahmen der Stadt Mainz sowie mit Verhaltensänderungen der Verkehrsteilnehmer (z.B. Umstieg auf ÖPNV, schadstoffärmere Kraftfahrzeuge) eine Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid im Mittel der ersten 6 Monate des Jahres 2019 nicht erreicht werden können, so muss die Stadt nach Ansicht des Gerichts spätestens ab dem 1. September 2019 weitere Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des NO2-Grenzwerts anordnen. Zu diesen Maßnahmen gehören nach Auffassung des Gerichts auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge - wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten sei. Die Berufung gegen das Urteil zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz wurde zugelassen.

Mainz gehört nicht zu den 14 Schwerpunktgegionen mit besonders hoher Schadstoffbelastung, für welche die Bundesregierung mit der Autoindustrie ein Programm mit Umtauschprämien und Hardwarenachrüstungen ausgehandelt hat. Die Messwerte der Stadt Mainz liegen mit 50 Mikrogramm nur leicht über dem zulässigen Grenzwert. Die Bundesregierung hat speziell für solche Fälle ein Gesetz angekündigt, welches Fahrverbote für unverhältnismäßig hält und deren Einführung erschweren soll.


Autor:‭ ‬Mathias Ebeling

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