Beschlossen und verkündet: das Diesel-Paket der Bundesregierung

Mercedes bietet Prämien von bis zu 10.000 Euro für Diesel-Fahrzeuge in 14 Schwerpunktregionen

Beschlossen und verkündet: das Diesel-Paket der Bundesregierung: Mercedes  bietet Prämien von bis zu 10.000 Euro für Diesel-Fahrzeuge in 14 Schwerpunktregionen
Erstellt am 2. Oktober 2018

In Sachen Diesel/Hardwarenachrüstung/Umtausch haben die Regierungsparteien eine Einigung erzielt. Das Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in den Städten sieht vorbehaltlich der Verhandlungsergebenisse mit den Automobilherstellern für Gewerbetreibende und Privatfahrer ein Bündel von Maßnahmen vor. Die Einführung einer Blauen Plakette ist nicht vorgesehen. In einer ersten Stellungnahme teilte Daimler mit, dass man die Pläne der Bundesregierung begrüßt und unterstützen werde. So wird Mercedes-Benz  Prämien von bis zu 10.000 Euro für Diesel-Fahrzeuge in 14 Schwerpunktregionen  anbieten.

Hardware-Nachrüstung bei Handwerker- und Lieferfahrzeugen

Die Bundesregierung wird die Hardware-Nachrüstung mit einem SCR-System von solchen Fahrzeugen mit bis zu 80% Förderung unterstützen. Förderberechtigt sollen Fahrzeughalter mit gewerblich genutzten Fahrzeugen von 2,8t bis 7,5t sein, die ihren Firmensitz in der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Stadt oder den angrenzenden Landkreisen haben sowie die gewerblichen Fahrzeughalter, deren Firma nennenswerte Aufträge in der Stadt hat. Die Bundesregierung wird mit den Automobilherstellern über die Kostentragung für den Restanteil verhandeln.

Derzeit sind 14 Städte (siehe Liste unten) in Deutschland besonders von Stickstoffoxid-Emissionen belastet. In diesen sind schnelle Verringerungen der Emissionen der PKW-Flotte äußerst dringlich und besonders effektiv. Auch hier ist es das wichtigste Ziel der Regierung, Fahrverbote zu vermeiden. Für den Fall, dass dies dennoch erforderlich ist, will die Bundesregierung sichergestellt wissen, dass in diesen Regionen Diesel-Fahrzeughalter ein Angebot bekommen, wie sie auch im Falle von Verkehrsbeschränkungen ihre Mobilität erhalten können. Dabei sollen Belastungen für die betroffenen Bürger möglichst vermieden werden. Um dies zu ermöglichen, wird der Bund festlegen, dass Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5, sofern sie weniger als 270 mg/km Stickoxid ausstoßen, in die Gebiete mit Verkehrsbeschränkungen aus Gründen der Luftreinhaltung einfahren oder durchfahren können und damit von Fahrverboten verschont bleiben.

Umtauschaktion und Hardwarenachrüstung

Bewohner der besonders betroffenen Städte und weiterer Städte, in denen ein demnächst aufgestellter, bestandskräftiger Luftreinhalteplan wegen fehlenden rechtlichen Ermessensspielraums Verkehrsbeschränkungen vorsieht, Bewohner der angrenzenden Landkreise und außerhalb dieser Gebiete wohnhafte Fahrzeughalter, die ein Beschäftigungsverhältnis in der Stadt haben und Selbstständige, die ihren Firmensitz in der Stadt haben und deswegen aus beruflichen Gründen in die Städte pendeln müssen sowie Fahrzeughalter, für die es eine Härte bedeuten würde und deren Fahrzeug diesen technischen Anforderungen nicht genügt, erhalten zwei alternative Angebote:

Möglichkeit 1: Umtausch-Aktion

Die deutschen Automobilhersteller haben dem Bund zugesagt, den Fahrzeughaltern von Euro 4 und Euro 5 Diesel-Fahrzeugen ein Tauschprogramm mit attraktiven Umstiegsprämien oder Rabatten anzubieten. Dabei soll der besondere Wertverlust, den Diesel-Fahrzeuge durch die Debatte um deren Schadstoffausstoß erlitten haben, ausgeglichen werden. Anders als bei Prämien in der Vergangenheit nur für Neufahrzeuge soll insbesondere auch der Tausch gegen ein anderes Gebrauchtfahrzeug, das nicht von den Verkehrsbeschränkungen betroffen ist, ermöglicht werden, um Belastungen für die betroffenen Bürger möglichst zu vermeiden. Von den ausländischen Automobilherstellern erwartet die Bundesregierungr, dass sie ihren Kunden vergleichbare Angebote macht . Dadurch und weil die Umtausch-Aktion sofort beginnen kann, könnte sichergestellt werden, dass jeder betroffene Euro 4/5-Dieselkunde vor der möglichen Einführung von Verkehrsbeschränkungen in seiner Region über ein anderes Fahrzeug verfügt, welches ihm die Einfahrt ermöglicht.

Möglichkeit 2: PKW Hardware-Nachrüstung

Will ein betroffener Fahrzeughalter die Hardware-Nachrüstung seines Euro 5-Diesel-Fahrzeugs mit einem SCR-System (Harnstoff-Einspritzung/AdBlue®) und ist dieses verfügbar und geeignet, den Stickoxidausstoß auf weniger als 270 mg/km zu reduzieren, erwartet der Bund vom jeweiligen Automobilhersteller, dass er die Kosten hierfür einschließlich des Einbaus übernimmt. Der Bund wird die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass solche Systeme möglichst bald auf dem Markt verfügbar sein können. Die Haftung richtet sich nach den Regelungen für das Werkvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Damit tragen die Nachrüster die Haftung.

Daimler unterstützt das Konzept der Bundesregierung - attraktives Programm mit bis zu 10.000 Euro Umtauschprämien

Daimler unterstützt das Konzept der Bundesregierung und wird weitere umfangreiche Maßnahmen umsetzen, um die Verbesserung der Luftqualität in den von der Bundesregierung definierten Schwerpunktregionen zu beschleunigen. Um die Fahrzeugflotte in den 14 Schwerpunktregionen schnell zu verjüngen, bietet die Daimler AG den Besitzern von Euro 4 und erstmals auch Euro 5-Diesel-Fahrzeugen eine attraktive Umtauschprämie an: Wenn Kunden sich für einen neuen Mercedes-Benz Benziner, Diesel oder Hybrid der Abgasnorm Euro 6 d-TEMP oder Euro 6c entscheiden, erhalten sie, abhängig vom Fahrzeugtyp, eine Umtauschprämie in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Entscheidet sich der Kunde für einen Jungen Stern beträgt die Prämie bis zu 5.000 Euro. Die Prämie kommt zum Betrag für die Inzahlungnahme des Fahrzeuges hinzu.

Das Tauschprogramm wird durch attraktive Finanzierungs- und Leasingangebote ergänzt.

Die Umtauschprämie für das Bundesgebiet außerhalb der Schwerpunktregionen wird unter den gleichen Bedingungen wie bisher auch fortgeführt: Die Prämie beträgt 2.000 Euro für Fahrzeuge der Abgasnorm 1 bis 4. Zusätzlich erhalten Kunden bei Fahrzeugen der Abgasnorm Euro 1 bis 3 einen Wertausgleich für das zu verschrottende Altfahrzeug und bei Euro 4 den Inzahlungnahmewert des Gebrauchtfahrzeugs.

 

Liste der besonders belasteten Städte in 2017 mit einem Jahresmittelwert von mehr als 50 Mikrogramm NO2 pro m3 Luft )

Stadt

Höchster Jahresmittelwert
in 2017 [μg NO2 / m3 Luft]

München

78

Stuttgart

73

Köln

62

Reutlingen

60

Düren

58

Hamburg

58

Limburg a.d. Lahn

58

Düsseldorf

56

Kiel

56

Heilbronn

55

Backnang

53

Darmstadt

52

Bochum

51

Ludwigsburg

51


Autor:‭ ‬Mathias Ebeling

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