Alkohol im Blut kann Versicherungsschutz kosten

Tolle Tage ohne Reue: Nach Alkoholgenuss Hände weg vom Steuer

Alkohol im Blut kann Versicherungsschutz kosten: Tolle Tage ohne Reue: Nach Alkoholgenuss Hände weg vom Steuer
Erstellt am 19. Februar 2020

Helau und Alaaf: Die tollen Tage stehen unmittelbar bevor, egal ob sie Fasching, Karneval oder Fastnacht heißen. In einigen Regionen herrscht Ausnahmezustand, in anderen geht es gemäßigter zu. Überall jedoch ist der Umgang mit Alkohol eher locker. Solange man das Trinken und Autofahren klar auseinander hält, ist das kein Problem. Bei Zuwiderhandlungen wird es gefährlich und es drohen harte Sanktionen. Schon geringe Alkoholmengen genügen um die Reaktionsfähigkeit drastisch einzuschränken. Bei Fahrauffälligkeiten - wie dem Fahren von Schlangenlinien oder zu dichtem Auffahren - drohen bereits ab 0,3 Promille ein Fahrverbot, Punkte und ein Bußgeld. Wer mit 0,5 Promille in eine Polizeikontrolle gerät, wird mit mindestens 500 Euro zur Kasse gebeten, darf sich mindestens einen Monat nicht ans Steuer setzen und kassiert zwei Punkte in Flensburg.

Ist ein Autofahrer mit mehr als 1,1 Promille unterwegs, geht der Gesetzgeber automatisch von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Wen die Polizei so antrifft, der muss sich für mindestens sechs Monate von seinem Führerschein verabschieden. Weitere Konsequenzen sind drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Bei solch einer Trunkenheitsfahrt wird der Führerschein entzogen. Seine Rückgabe muss bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Fahranfänger sollten berücksichtigen: Bis zum 21. Geburtstag beziehungsweise während der Probezeit ist Alkohol am Steuer absolut tabu.

Versicherungsschutz kann gefährdet sein

War bei einem Unfall Alkohol im Spiel, kann sich das, wie etwa die HUK-COBURG mitteilt, auch auf den Versicherungsschutz auswirken. Inwiefern hängt vom Blutalkoholspiegel und der individuellen Fahrtüchtigkeit ab. Also davon, ob der Fahrer eine Situation erkannt und angemessen reagiert hat. Lässt sich der Unfall eindeutig auf Alkoholkonsum zurückführen, greift in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Trunkenheitsklausel. Sie befreit den Versicherer von seiner Leistungspflicht. Das heißt: Die Versicherung reguliert den Schaden des Opfers, nimmt aber den Unfallverursacher in Regress. Maximal 5.000 Euro kann sie sich vom Schädiger zurückholen. In der Kasko-Versicherung kann sich der Versicherer auf Leistungsfreiheit berufen und nur einen Teil des Schadens oder gar nichts bezahlen. Bei 1,1 Promille gilt der Alkoholgenuss automatisch als unfallursächlich. Allerdings genügen auch geringere Mengen, um den Versicherungsschutz ins Wanken zu bringen. Die Gretchenfrage ist und bleibt die Ursächlichkeit für die Karambolage.

Beifahrer mit in der Verantwortung

Auch wer bei seinem alkoholisierten Trinkkumpan ins Auto steigt, muss bei einem Unfall mit Konsequenzen rechnen. Wird der Beifahrer verletzt, können seine Ansprüche gekürzt werden, die er im Normalfall gegen den Verursacher gehabt hätte. Dies gilt zum Beispiel für das Schmerzensgeld. Die Rechtsprechung unterstellt hier, dass ein Beifahrer, der sich zu einem Betrunkenen ins Auto setzt, sich selbst gefährdet und die Verletzungsfolgen dadurch mit verursacht hat.

Heute blau und morgen blau

Übrigens: Selbst am Morgen nach einer fröhlich durchzechten Nacht ist der Alkohol immer noch ein Thema. Schließlich dauert es um die zehn Stunden, bis ein Promille Alkohol im Körper abgebaut wird. Im Zweifelsfall empfiehlt sich der Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel. (Bild: DVAG Deutsche Vermögensberatung AG)

Autor:‭ ‬Mathias Ebeling

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