Zulassung

Was benötige ich alles zur Bestellung von Kennzeichen?

Zulassung: Was benötige ich alles zur Bestellung von Kennzeichen?
Erstellt am 19. April 2023

Wer ein neues Fahrzeug im Straßenverkehr führen möchte, braucht zu diesem Anlass zwingend Kennzeichen, die der aktuellen DIN-Norm entsprechen. Ohne diese Kfz-Kennzeichen ist das Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen schlichtweg nicht erlaubt. Bei der Bestellung von Kennzeichen sind jedoch ein paar Dinge zu beachten. Wir haben alle Fakten und Hinweise zusammengetragen, damit bei der Bestellung keine bösen Überraschungen aufkommen.

Warum muss ich vor der Bestellung ein Kennzeichen beantragen?

Jedes Kennzeichen darf nur ein Mal vergeben werden. Daher ist eine Prüfung des Kennzeichens vor der Prägung nötig. Inzwischen kann eine Überprüfung des Wunschkennzeichens nicht nur vor Ort bei den zuständigen Behörden, sondern auch ganz einfach online im Internet erfolgen. In beiden Fällen ist die Eingabe des Kennzeichens in ein spezielles System nötig. Im Anschluss überprüft das Programm binnen kurzer Zeit die Datenbank und kann ermitteln, ob das Wunschkennzeichen noch zur Verfügung steht.

Hinweis: Nicht jede Buchstaben- und Zahlenkombination ist erlaubt. Entspricht das Kennzeichen jedoch den gültigen Vorgaben und verstößt nicht gegen die guten Sitten, steht einer Reservierung und Bestellung eines Kennzeichens nichts im Weg.

Ist das Wunschkennzeichen noch frei, kann gegen Gebühr eine Reservierung erfolgen. Anschließend ist die Eingabe verschiedener Daten wichtig, um das Kennzeichen online bestellen zu können.

Welche Daten und Dokumente benötige ich für die Reservierung und Bestellung von Kennzeichen?

Je nachdem, aus welchem Grund ein Kennzeichen beantragt wird, sind folgende Dokumente für die Reservierung und Bestellung nötig:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • Elektronische Kfz-Versicherungsbestätigung (kurz eVB)
  • Nachweis über letzte HU (bei Neuwagen nicht nötig)
  • Nachweis über letzte Abgasuntersuchung (bei Neuwagen nicht nötig)
  • Nachweis über aktuelles Kennzeichen
  • Bestätigung über Wunschkennzeichenreservierung

Bei Unternehmen ist zusätzlich eine Gewerbeanmeldung oder ein Handelsregisterauszug nötig. Bei Privatpersonen oder Unternehmen sollte zudem zwingend eine Vollmacht für Dritte ausgestellt werden, falls der Fahrzeughalter nicht imstande ist, vor Ort selbst zu erscheinen.

Sollte ich das Kennzeichen online oder besser offline bestellen?

Die Bestellung eines Kennzeichens kann in der heutigen Zeit sowohl offline als auch online erfolgen. Wer sich sein Kennzeichen online bestellen möchte, findet im Internet viele Anbieter, die spezielle Angebote offerieren. Gleichzeitig spart diese Maßgabe Zeit, Geld und Geduld ein. Es ist nicht nötig, einen Schildermacher anzufahren und auf die Prägung vor Ort zu warten. Nach der erfolgreichen Reservierung eines Wunschkennzeichens kann die Bestellung des Nummernschildes direkt erfolgen.

Das Kennzeichen wird den Angaben gemäß der Bestellung gefertigt und kann vor Ort abgeholt oder auf dem Postweg versandt werden. Dabei ist es natürlich möglich, neben Kennzeichen für Autos auch Nummernschilder für Motorräder, Lastwagen, Trecker und vieles mehr zu bestellen.

Wie viele Schilder erhalte ich bei der Bestellung von Kennzeichen?

In der Regel versenden die meisten Online-Anbieter ein Schild pro Bestellung. Daher ist es wichtig, beim Bestellvorgang nicht nur die korrekte Buchstaben- und Zahlenkombination zu kontrollieren, sondern auch die Anzahl der Nummernschilder. In der Regel sind die Kosten aber sehr gering gehalten, so dass sich die Prägung von Kennzeichen Paaren bei einem Anbieter durchaus lohnen. Außerdem ist es nötig, das Auto stets mit zwei Kennzeichen für die Front und das Heck auszustatten, da ansonsten eine Fahrt auf öffentlichen Straßen nicht gestattet ist.

Tipp: Siegel und Plaketten sind auf den Wunschkennzeichen nicht enthalten. Diese müssen die Autohalter direkt bei der Zulassungsstelle abholen. Erst wenn die Kennzeichen komplett und an den vorgesehenen Fahrzeug Bereichen angebracht sind, kann eine Fahrt im Straßenverkehr erfolgen.

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