Thema Dieselfahrverbot

Tag der Entscheidung. Bundesverwaltungsgericht verkündet Urteil am 27.02.

Thema Dieselfahrverbot: Tag der Entscheidung. Bundesverwaltungsgericht verkündet Urteil am 27.02.
Erstellt am 21. Februar 2018

Heute, am 22.02.2018, blickten Millionen Besitzer älterer und vielleicht auch neuerer Dieselfahrzeuge gespannt und vielleicht auch mit bangem Herzen nach Leipzig blicken. Denn an diesem Tag verhandelte das Bundesverwaltungsgericht das Thema Dieselfahrverbote. Ihr Urteil in dieser Sache werden die Richter, wie man heute am Ende des Verhandlungstages bekannt machte, aber erst am 27.02.2018 um 12.00 Uhr verkünden.  Dann werden die Richter ihre Entscheidung mitteilen, ob die Aufnahme von  Fahrverboten für Dieselfahrzeuge in die jeweiligen Luftreinhaltepläne (konkret geht es um die Luftreinhaltepläne der Städte Düsseldorf und Stuttgart) rechtlich zulässig ist oder nicht. Konkrete Fahrverbote wird das Bundesverwaltungsgericht aber nicht anordnen. Die Entscheidung freilich dürfte grundsätzlichen Charakter haben und richtungsweisend für .
Die Leipziger Richter werden ein Grundsatzurteil fällen, das entscheidend in die Mobilität jedes Einzelnen eingreifen könnte. Fahrverbote drohen allen Dieselfahrzeuge, die die aktuell strengste Abgasnorm Euro 6 nicht erfüllen. Faktisch könnte das in Deutschland rund 13 Millionen Fahrzeuge betreffen.

Verbände wie der Automobilclub Mobil in Deutschland e.V. positionieren sich im Vorfeld der Entscheidung ganz klar gegen Verkehrsverbote in Städten und gegen die Verbannung von Dieselfahrzeugen. Der Präsident des Clubs, Dr. Michael Haberland, sieht den Diesel völlig zu Unrecht an den Pranger gestellt: „Es wäre ein Albtraum für tausende Auto- und Dieselfahrer und die größte Enteignungswelle, die Deutschland je erlebt hat. Der Diesel hat jahrzehntelang Generationen vorangebracht, wird staatlich gefördert und ist technisch exzellent. Auch die Abgaswerte haben sich in den letzten Jahren derart verbessert, dass man auf keinen Fall mehr von Dreckschleudern‘ reden kann.“
Fakt ist: Die Luftqualität in den Städten wird nachweislich immer besser. Laut Umweltbundesamt sind die Stickoxid-Emissionen im Straßenverkehr seit Wiedervereinigung um 70 Prozent gesunken und das obwohl das Verkehrsaufkommen gestiegen ist. Dennoch wird oft das Gegenteil behauptet. Grenzwerte würden nicht eingehalten. Herkunft und Plausibilität der Grenzwerte von Stickoxiden sind laut Haberland jedoch äußerst fraglich.
Der Automobilclub Mobil in Deutschland e.V fordert mehr Unterstützung durch die Politik. Dr. Michael Haberland: „Im Grunde genommen sind die verordneten Grenzwerte aus der EU das eigentliche Problem. Wir brauchen endlich realistische Grenzwerte und eine vernünftige wissenschaftliche Untersuchung. Es kann nicht sein, dass wir auf unseren Straßen einen mehr als doppelt so niedrigen Grenzwert als in den USA haben und hierzulande selbst im Gewerbe und am Arbeitsplatz ein bis zu 24-fach höherer Wert erlaubt ist. Die Politik kann und muss endlich aktiv werden. Wir können unsere Mobilität nicht durch willkürlichen Aktionismus einschränken lassen.“ (Bild:  Automobilclub Mobil in Deutschland e.V)

Autor: Mathias Ebeling

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