StVO-Novelle mit höheren Bußgeldern tritt in Kraft - ab 28.04.2020

Achtung Kraftfahrer: Zu schnell wird jetzt schnell teuer

StVO-Novelle mit höheren Bußgeldern  tritt in Kraft - ab 28.04.2020: Achtung Kraftfahrer:  Zu schnell wird jetzt schnell teuer
Erstellt am 27. April 2020

Geschwindigkeitsverstöße werden Autofahrer künftig deutlich teurer zu stehen kommen als bisher. Auch ein Fahrverbot droht eher. Dies sind die Konsequenzen der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung StVO, welche der Bundesrat am 14. Februar beschlossen hat. Die Umsetzung ist jetzt für den 28. April geplant. Vielen Autofahrern dürften diese Neuerungen aber noch unbekannt sein. Denn in der Öffentlichkeit lag das Hauptaugenmerk bislang auf anderen Aspekten der Novelle, vor allem mit Bezug auf den Radverkehr. So werden Verstöße wie das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe künftig Geldbußen bis zu 100 Euro nach sich ziehen.

Es ist damit zu rechnen, dass Geschwindigkeitsverstöße stärker geahndet werden. Und das kann im Fall des Falles teuer werden.
Ab 16 km/h zu viel droht ein Punkt! (Bisher lag diese Grenze bei 21 km/h.)
Ab 21 km/h droht ein Fahrverbot von einem Monat! (Bisher: ab 31 km/h bzw. ab 26 km/h im Wiederholungsfall.)

Wo wird es noch teurer?

  • Für das Überholen auf der Fahrbahn schreibt das Gesetz Autofahrern nunmehr einen Abstand zu Radfahrern oder E-Scootern von mindestens 1,50 Meter innerorts vor. Außerorts sind mindestens zwei Meter vorgeschrieben. Zur Vermeidung von schweren Unfällen dürfen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen beim Rechtsabbiegen innerorts dort, wo mit Rad- oder Fußverkehr gerechnet werden muss, nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. Verstöße kosten 70 Euro Bußgeld, außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg.
  • Das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz kostet statt 35 künftig 55 Euro. Neu ist der Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für E-Autos. Dafür wird ein Verwarngeld von 55 Euro fällig. Das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich einer scharfen Kurve wird zukünftig statt mit 15 Euro mit 35 Euro geahndet. Für allgemeine Halt- oder Parkverstöße werden die Bußgelder von bis zu 15 Euro auf bis zu 25 Euro angehoben.
  • Teurer wird außerdem das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen, ebenso für das Parken und Halten in zweiter Reihe. Für diese Verstöße werden die Geldbußen von ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, droht ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
  • Für das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse sowie das Nichtbilden einer Rettungsgasse drohen nicht nur Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, sondern auch ein Monat Fahrverbot. Zusätzlich werden bei diesen Verstößen zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Das Fahrverbot wird unabhängig von einer konkreten Gefahr oder Behinderung verhängt.
  • Für das sogenannte Auto-Posing - das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung etwa durch unnützes Hin- und Herfahren - fallen zukünftig statt bis zu 25 Euro bis zu 100 Euro Geldstrafe an.

(Quelle ACV, ADAC, Bild: CODUKA GmbH)

 

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