So ist‘s Recht: Widerruf des Autokredits wegen fehlender Dahrlehensbedingungen

Auweh: Erstes rechtskräftiges Urteil für Kunden gegen Mercedes-Bank

So ist‘s Recht: Widerruf des Autokredits wegen fehlender Dahrlehensbedingungen : Auweh: Erstes rechtskräftiges Urteil für Kunden gegen Mercedes-Bank
Erstellt am 29. Januar 2019

Auf hoher See und vor Gericht ist man bekanntlich in Gottes Hand. Dass die Rechtsauffassung zu strittigen Dingen nicht immer eindeutig ist, weiß jeder, der schon mal die Dienste eines Anwaltes in Anspruch nahm. Für die Entscheidung so oder so sorgt dann ein Gericht. Für die Mercedes-Bank bedeutet ein jetzt rechtskräftig gewordenes Urteil des Landgerichts Stuttgart in Sachen Widerruf eines Autokredits nicht nur eine Niederlage vor Gericht, es könnte womöglich noch weiteres Ungemach nach sich ziehen, insofern weitere Beschwerdeführer ihre Ansicht in diesen oder ähnlich gelagerten Fällen nun bestärkt sehen sollten und sich vor anderen Gerichten auf diese Entscheidung berufen. So weit bekannt, ist die aktuelel Entscheidung nämlich das allererste rechtskräftige Urteil zum Widerruf eines Autokredits zugunsten eines Klägers, der seinen Mercedes-Benz wegen fehlender Dahrlehensbedingungen zurückgeben wollte. Bisher endeten Streitfälle zwischen Autobanken und Verbrauchern oftmals mit einem Vergleich - also ohne Urteil. 

Worum ging es in dem Prozess?

Der Kläger hatte seine C-Klasse T-Modell bei der Mercedes Bank mit einer Nettodarlehenssumme 45.600 EUR per Kreditvertrag am 27.9.2016 finanziert. Am 02.02.2018 widerrief er den Kreditvertrag mit der Begründung, dass in seinen Unterlagen die Darlehensbedingungen fehlten. Ist dies der Fall, beginnt die Widerrufsfrist von üblicherweise 14 Tagen nicht zu laufen, der Widerruf ist also noch wesentlich später möglich - sogar noch nach Zahlung der letzten Rate. Die Mercedes-Benz Bank hatte - bereits eine Woche nach Erklärung des Widerrufs - bestritten, dass die Darlehensbedingungen fehlten. Vor Gericht konnte die Bank die Aushändigung der Bedingungen vor Vertragsschluss allerdings nicht beweisen. Auch der Umstand, dass mehrfach in den Vertragsunterlagen darauf hingewiesen wurde, dass der Darlehensnehmer mit seiner Unterschrift die angehängten Darlehensbedingungen anerkenne sowie die vorformulierte Empfangsbestätigung, die der Kunde in dem Vertrag unterschrieb, reichten dem Gericht als Beweise nicht aus.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Gericht befand, dass die Bank versäumt hatte, die Darlehensbedingungen vor Vertragsschluss auszuhändigen und somit die gesetzlichen Pflichtangaben für Verbraucher nicht erfüllt hatte. Die Folge: Der Widerruf ist gültig. Die Bank hatte demnach ab 2. Februar 2018 keinen Anspruch mehr auf Zins und Tilgung, der Kreditvertrag muss rückabgewickelt werden. Der Kläger muss allerdings eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Mercedes zahlen. (Stuttgarter Landgericht; Aktenzeichen 25 O 119/18).


Autor:‭ ‬Mathias Ebeling

Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Login via Facebook

Community