Osterferien in Corona-Zeiten

Was ist noch erlaubt: Tipps & Regeln für Ausflüge ins Grüne und Spritztouren

Osterferien in Corona-Zeiten: Was ist noch erlaubt: Tipps & Regeln für Ausflüge ins Grüne und Spritztouren
Erstellt am 2. April 2020

Die Osterferien und die Osterfeiertage stehen vor die Tür. Auch lockt die Frühlingssonne alle nach draußen. Was aber ist wegen der derzeitigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Eindämmung der Corona-Pandemie noch erlaubt? Sind Ausflüge mit Freunden, Kurzurlaube mit der Familie oder Treffen mit Gleichgesinnten möglich und welche Freizeitaktivitäten sind derzeit noch erlaubt?

Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote

Politik und Behörden fordern alle Bürger auf, dass unter dem Aspekt des Gemeinwohls und zum Schutze der Allgemeinheit alle Personen, sofern möglich, zu Hause bleiben und Ausflüge und Fahrten auf das Notwendigste beschränken sollten. In einigen Bundesländern gibt es strenge sogenannte Ausgangsbeschränkungen, hierzu zählen Bayern, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin. Hier muss zum Verlassen der Wohnung immer ein wichtiger Grund vorliegen. In allen anderen Bundesländern - wie auch in Hessen und Thüringen - gibt es lediglich ein Kontaktverbot. Der Kontakt ist nur zu bestimmten Personen zulässig und ein vorgegebener Abstand zu anderen Personen muss eingehalten werden. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Ein wichtiger Grund zum Verlassen der Wohnung ist nicht erforderlich.

Sport machen und draußen sein

Sport, spazieren gehen und Bewegung an der frischen Luft sind in jedem Bundesland gestattet. Wer mit Personen unterwegs ist, die nicht im eigenen Hausstand leben, sollte am besten nicht mit dem Zug oder Auto fahren, lautet der allgemeine Ratschlag. Wenn möglich sollte man laufen oder Rad fahren, um die Gefahr einer Ansteckung noch geringer zu halten. Zu bedenken ist auch, dass an Ausflugszielen der Mindestabstand möglicherweise nicht eingehalten werden kann. Von Ausflügen an beliebte Orte wird daher abgeraten. Es kann außerdem zu regionalen Ausflugsverboten und Sperrungen von Parkplätzen bekannter Ausflugsziele kommen.

Spritztouren mit dem Auto & Motorrad

Für Touren mit dem Auto oder Motorrad ist entscheidend, in welchem Bundesland man sich befindet. Während Bayern der reinen Vergnügungstour den Riegel vorgeschoben hat, ist das in den Bundesländern mit Kontaktverbot, wie in Hessen und Thüringen, erlaubt.

Urlaub in der eigenen Ferienwohnung

Personen in den Bundesländern mit Ausgangsbeschränkung dürfen ihre Zweitwohnung in der aktuellen Zeit nicht aufsuchen. In den Ländern mit Kontaktverbot kann man sich in der Zweitwohnung aufhalten. Jedoch sollte man sich vorab in der Region erkundigen, ob die Anreise aus rein touristischen Zwecken noch erlaubt ist. In Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ist es zum Beispiel untersagt, aus touristischen Zwecken einzureisen.

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