Oberstes US-Gericht kippt US-Strafzölle

Keine Entlastung für deutsche Autoindustrie trotz Supreme-Court-Urteil

Oberstes US-Gericht kippt US-Strafzölle: Keine Entlastung für deutsche Autoindustrie trotz Supreme-Court-Urteil
Erstellt am 23. Februar 2026

Die jüngste Entscheidung des US-Supreme Court vom 20. Februar 2026 bringt keine Erleichterung für die deutsche Automobilindustrie. Zwar erklärte das höchste US-Gericht mit einer Mehrheit von 6 zu 3 Stimmen mehrere von Ex-Präsident Donald Trump verhängte Strafzölle für unrechtmäßig, weil diese auf einer missbräuchlichen Anwendung des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) basierten. Doch für die Autohersteller bleibt die zentrale Belastung bestehen.

Nach Angaben des Verbands der Automobilindustrie (VDA) betrifft das Urteil nicht die für die Branche entscheidenden Zölle, die auf Grundlage von Section 232 des Trade Expansion Act erhoben werden. Diese Zölle wurden mit der Begründung eingeführt, die nationale Sicherheit der USA schützen zu müssen, und bleiben vom aktuellen Urteil unberührt. Damit gelten weiterhin Einfuhrabgaben von rund 15 Prozent auf Fahrzeuge aus der EU sowie bestehende Zölle auf Stahl und Aluminium.

Als direkte Reaktion auf die juristische Niederlage kündigte Trump neue globale Basiszölle von zunächst 10 Prozent, später 15 Prozent an. Fahrzeuge und Autoteile, die bereits speziellen Branchenabgaben unterliegen, sollen davon jedoch ausgenommen sein.  

Für deutsche Hersteller BMW, Mercedes-Benz und Volkswagen ändert sich dadurch wenig. Die hohen Produktions- und Importkosten im US-Geschäft bleiben bestehen. Der VDA warnt weiterhin vor gravierenden Wettbewerbsnachteilen und erheblichen Schäden für die gesamte europäische Automobilindustrie.

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