Mobilität, Kfz-Handel & -Gewerbe: Die Folgen der Lockdown-Verlängerung bis 31.01.

Kfz-Werkstätten und Tankstellen bleiben geöffnet. Stationärer Autohandel bleibt zu.

Mobilität, Kfz-Handel & -Gewerbe: Die Folgen der Lockdown-Verlängerung bis 31.01.: Kfz-Werkstätten und Tankstellen bleiben geöffnet. Stationärer Autohandel bleibt zu.
Erstellt am 6. Januar 2021

In Sachen Corona sind für Kfz-Handel- und -Gewerbe keine Lockerungen in Sicht. Die seit 16.12.2020 geltenden Einschränkungen für den Einzelhandel, wonach nur der Lebensmittelhandel und der Handel mit dringend notwendigen Waren des täglichen Bedarfs gestattet sind, werden zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis Ende Januar verlängert. Das haben Kanzlerin Merkel und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 05.01.2021 beschlossen. Darüber hinaus soll bei regional hohen Inzidenzen der Bewegungsradius des einzelnen eingeschränkt werden.

Die Maßnahmen, die bisher zur Eindämmung der Corona-Pandemie ergriffen wurden, reichen aus Sicht der politisch Verantwortlichen nicht aus. Für alle Bundesländer wurde darum folgender Beschluss gefasst, dass der Einzelhandel weiterhin - bis zum 31. Januar 2021 - geschlossen bleibt. Ausgenommen von dieser Bestimmung sind wie bisher der Lebensmittelhandel und der Handel mit dringend notwendigen Waren des täglichen Bedarfs. Das heißt, dass auch Kfz-Werkstätten und Tankstellen, als systemrelevante Einrichtungen für die Aufrechterhaltung der Grundversorgung geöffnet bleiben dürfen. Der stationäre Kfz-Handel hingegen bleibt vorerst weiterhin geschlossen. Die Schauräume der Händler bleiben bis zum 31.01.2021 zu. Servicedienstleistungen, Pannenhilfe und Werkstattbetrieb werden aber von den Mercedes-Benz Autohäusern wie AssenheimerMulfinger und vielen anderen weiter aufrechterhalten. Auch der Autokauf ist weiterhin möglich - via Online-Vertrieb, wie in etwa AssenheimerMulfinger (Kontaktaufnahme per Telefon +49 7131 968-145 oder per E-Mail: info@assenheimer-mulfinger.de). Gut zu wissen, dass die Autohäuser auch in schwieriger Zeit für die Kunden da sind. Die Mobilität der Menschen wird allerdings von einer neuen Verschärfung der Lockdownregeln beeinträchtigt. Für Landkreise, die eine 7-Tage-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschreiten, werden die Bundesländer weitere Maßnahmen ergreifen - insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Einkäufe, Fahrten zur Arbeit, Werkstatt, Arzt sind zum Beispiel triftige Gründe. Tagestouristische Ausflüge hingegen stellen laut Bundesregierung keinen triftigen Grund dar.

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