KfW fördert E-Mobilität

900 € Förderung pro Ladepunkt. Antragstellung ab 24.11.2020

KfW fördert E-Mobilität: 900 € Förderung pro Ladepunkt. Antragstellung ab 24.11.2020
Erstellt am 30. Oktober 2020

Einfach schnell zur nächsten Tankstelle und weiter geht´s. Die meisten Autofahrer setzen vor allem deshalb auf Pkw mit Verbrennungsmotor, weil der Treibstoff überall und jederzeit verfügbar ist - im Gegensatz zu Autos mit Elektroantrieb. Mit anderen Worten: Gäbe es mehr Ladestationen, würden vermutlich mehr Menschen über den Kauf eines Elektroautos nachdenken. Ab 1. Dezember dürfen auch Mieter und Wohnungseigentümer eine Wallbox installieren. Der Grund: Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 hat die Bundesregierung jetzt das Recht auf eine Wallbox auch in gemieteten Gebäuden verabschiedet. Gleichzeitig, genau genommen am 24.11.2020, startet ein neues Förderprogram des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI und der KfW zur Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Wohngebäuden. Investoren erhalten für den Erwerb und die Errichtung neuer Ladestationen einschließlich des Anschlusses an das Stromnetz einen Zuschuss von 900 EUR pro Ladepunkt. Der dafür von der KfW zur Verfügung gestellte Fördertopf von 200 Millionen Euro reicht für rund 222.222 Ladestationen. Dabei ist wichtig, dass die Förderung beantragt wird, bevor man die Wallbox bestellt und dass diese mit Ökostrom (hauseigene Photovoltaik-Anlage oder über Energieversorger) betrieben wird.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger. Die Förderung muss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragt werden und wird nach Abschluss der Maßnahmen gegen Vorlage der von den durchführenden Fachbetrieben erstellten Rechnungen ausgezahlt. Weitere Informationen unter www.kfw.de/440. (Bild: Daimler AG)

 

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