EU Kommission wirft BMW, Daimler und VW wettbewerbswidrige Absprachen bei der Abgasreinigung vor

Wie teuer könnte dem Daimler ein Verstoß gegen Kartellrecht zu stehen kommen?

EU Kommission wirft  BMW, Daimler und VW wettbewerbswidrige Absprachen bei der Abgasreinigung vor: Wie teuer könnte dem Daimler ein Verstoß gegen Kartellrecht zu stehen kommen?
Erstellt am 5. April 2019

Die deutsche Autoindustrie hat einen erbosten Brief, der nix Gutes verheißt, aus Brüssel bekommen. Die Europäische Kommission hat BMW, Daimler und VW (Volkswagen, Audi und Porsche) über ihre vorläufige Auffassung in Kenntnis gesetzt, diese hätten von 2006 bis 2014 gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen, indem sie sich darauf verständigten, den Wettbewerb bei der Entwicklung von Technologien zur Reinigung der Emissionen von Diesel- und Benzin-Pkw einzuschränken.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: „Wir haben Anlass zur Sorge, dass Daimler, VW und BMW gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben könnten. Dadurch könnte Verbrauchern in Europa die Möglichkeit verwehrt worden sein, Fahrzeuge mit der besten verfügbaren Technologie zu kaufen. Die drei Automobilhersteller haben nun die Möglichkeit, auf unsere Erkenntnisse zu reagieren.“ Die Kommission ist der vorläufigen Ansicht, dass BMW, Daimler und VW gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben, indem sie sich an systematischen Absprachen beteiligten, die eine Einschränkung der Entwicklung und Einführung von Abgasreinigungstechnologien für neue Diesel- und Benzin-Pkw im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bezwecken sollten. Diese Absprachen erfolgten bei Fachtreffen der Automobilhersteller in den sogenannten „5er-Kreisen“.

Die Bedenken der Kommission beziehen sich insbesondere auf die folgenden Technologien:

  • Systeme zur selektiven katalytischen Reduktion („SCR“), die durch die Eindosierung von Harnstoff (auch als „AdBlue“ bezeichnet) in den Abgasstrom eine Verringerung der schädlichen Stickoxidemissionen (NOx) von Diesel-Pkw bewirken. Nach der vorläufigen Auffassung der Kommission koordinierten BMW, Daimler und VW zwischen 2006 und 2014 ihre AdBlue-Dosierstrategien, die Größen ihrer AdBlue-Tanks sowie die mit einer Tankfüllung möglichen Reichweiten, und zwar mit dem gemeinsamen Verständnis, dass sie dadurch den AdBlue-Verbrauch und die Wirksamkeit der Abgasreinigung begrenzten.
  • Ottopartikelfilter („OPF“) zur Verringerung schädlicher Partikelemissionen in den Abgasen von Benzin-Pkw mit Direkteinspritzung. Nach der vorläufigen Auffassung der Kommission koordinierten BMW, Daimler und VW zwischen 2009 und 2014 ihre Vorgehensweise, um die Einführung von OPF bei ihren neuen Benzin-Pkw-Modellen (mit Direkteinspritzung) zu vermeiden oder zumindest zu verzögern und Ungewissheiten hinsichtlich ihres zukünftigen Marktverhaltens auszuräumen.

Die Kommission ist der vorläufigen Ansicht, dass das Verhalten der Automobilhersteller darauf abzielte, den Innovationswettbewerb bei diesen beiden Abgasreinigungssystemen einzuschränken, und den Verbrauchern somit die Möglichkeit verwehrte, umweltfreundlichere Fahrzeuge zu kaufen, obwohl die Automobilhersteller über die entsprechende Technologie verfügten. Sollte sich dies bestätigen, so würde dieses Marktverhalten, obwohl es keine Preisabsprache oder Marktaufteilung darstellt, gegen das in den EU-Wettbewerbsvorschriften verankerte Verbot von Kartellvereinbarungen zur Einschränkung oder Kontrolle der Erzeugung, des Absatzes oder der technischen Entwicklung verstoßen.
Diese Untersuchung ist auf eine mutmaßliche Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsvorschriften beschränkt.

Gelangt die EU-Kommission zu der Überzeugung, dass Daimler, BMW und VW gegen Kartellrecht verstoßen haben, dann steht könnte ein Bußgeld in Milliardenhöhe verhängt werden, weil sich die rechtswidrige Absprachen auf Millionen von verkauften Diesel- und Benzinfahrzeugen beziehen. Mit ein bisschen Glück könnte der Daimler preiswert aus der Sache herauskommen. Die Stuttgarter haben nämlich das mögliche Vergehen im Jahr 2014 selbst angezeigt. Dieses Verhalten als Kronzeuge belohnt die EU-Kommission schon mal mit einem ordentlichen Rabatt oder gar kompletten Erlass eines Bußgeldes.


Autor:‭ ‬Mathias Ebeling

1 Kommentar

  • Pano

    Pano

    Daimler ist 2016 schonmal zu einem Milliardenschweren Bußgeld von der EU Kommission verdonnert worden. Damals ging es um ein LKW-Kartell zu dem außer Daimler ua die VW-Tochter MAN gehörte. VW gingt straf- bzw kostenfrei aus dem Verfahren, weil sie besagte Kronzeugenregelung in Anspruch nahmen. Das hat man bei Daimler im Zusammenhang mit dem aktuellen Verfahren ebenfalls gemacht, um nicht wieder zahlen zu müssen. Kam seinerzeit bei BMW angeblich nur so mittel an und verzögerte die Gespräche zu den jetzt beschlossenen Kooperationen. Aber egal ob es ein Bußgeld geben wird oder nicht; das Image der deutschen Automobilindustrie hat mal wieder gelitten. Grüße Pano

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