Tankstellen in Deutschland können künftig auch paraffinische Dieselkraftstoffe als Reinkraftstoff anbieten, die zum Beispiel aus Altspeiseölen oder auf Basis von Erdgas hergestellt wurden. So hat es das Bundeskabinett heute mit einer Novelle der 10. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (10. BImSchV) beschlossen. Paraffinische Dieselkraftstoffe können bereits heute fossilem Diesel beigemischt werden. Künftig dürfen sie auch in 100-prozentiger Konzentration angeboten werden. Um Schäden an den Fahrzeugen durch falsche Betankung zu vermeiden, verpflichtet die neue Verordnung Tankstellenbetreiber, Verbraucherinnen und Verbraucher einheitlich zu informieren. Zeitgleich mit der neuen Verordnung soll die bisherige Förderung paraffinischer Dieselkraftstoffe aus fossilen Quellen im Rahmen des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge beendet werden, um klimaschädliche Anreize zu vermeiden.
Mit der Novelle der 10. BImSchV werden außerdem europarechtliche Vorgaben umgesetzt, z.B. Teile der EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie. Sie sieht die Einführung von B10 Diesel vor, also konventionellem Diesel, dem bis zu 10 Prozent Biodiesel beigemischt werden kann. Um die Versorgung von Fahrzeugen sicherzustellen, die nicht Diesel B10- oder XTL-verträglich sind, muss weiterhin Diesel B7 an Tankstellen verfügbar bleiben. Deshalb wird Diesel B7 als Bestandsschutzsorte eingeführt. Beide Kraftstoffe sollen an der Tankstelle nach einheitlichem europäischen System ausgezeichnet werden.
Freigegebene Fahrzeugtypen von Mercedes-Benz für Diesel H (HVO 100) (Quelle: FuelMotion)
- Mercedes Benz PKW Vito Tourer, V-Klasse (MU2, OM654 DE 20 LA 100kW (136PS),
MU4, OM654 DE 20 LA 120kW (163PS), MU6, OM654 DE 20 LA 120kW (190PS)
(alle ab 10.2016) - Mercedes Benz Leichtes Nutzfahrzeug Citan (95 und 116 PS) ab 11.2021
- Mercedes Benz Leichtes Nutzfahrzeug Sprinter MA6 OM651 ab 10.2016
- Mercedes Benz Leichtes Nutzfahrzeug Sprinter (MR6) ab 10.2019
Bevor sie das erste Mal Diesel B10 oder XTL tanken, sollten sich Fahrerinnen und Fahrer dieselbetriebener Fahrzeuge – zum Beispiel über eine Anfrage bei ihrem Autohändler oder -hersteller – vergewissern, dass ihr Fahrzeug den Kraftstoff wirklich verträgt. Die einzelnen Fahrzeughersteller geben Auskunft, ob ihre Fahrzeugmodelle Diesel B10 oder XTL vertragen. Auch sind einzelne Fahrzeuge bereits entsprechend im Tankdeckel gekennzeichnet oder die Information lässt sich aus der Betriebsanleitung entnehmen. Tankstellenbetreiber müssen ihrerseits künftig Diesel B10 und XTL an den Zapfsäulen deutlich kennzeichnen. Dort steht künftig der Name der Dieselsorte, also "Diesel B10". Das "B" steht für die spezifischen Biodieselkomponenten im Dieselkraftstoff. Für XTL wird an Zapfsäulen "Paraffinischer Diesel" zu lesen sein. Alle Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen, die keinen Nachweis über die Verträglichkeit von Diesel B10- oder XTL haben, sollten ausschließlich die bisherige Dieselsorte "Diesel B7" tanken.
Keine Kommentare
Schreibe einen Kommentar