Diesel-Fahrverbot: Bundesverwaltungsgericht wird letztinstanzlich entscheiden

Letzte Instanz: Bundesverwaltungsgericht wird bundesweit bindend die rechtlichen Voraussetzungen für Diesel-Fahrverbote am 22.02.2018 verhandeln

Diesel-Fahrverbot: Bundesverwaltungsgericht wird letztinstanzlich entscheiden: Letzte Instanz: Bundesverwaltungsgericht wird bundesweit bindend die rechtlichen Voraussetzungen für Diesel-Fahrverbote am 22.02.2018 verhandeln
Erstellt am 4. Oktober 2017

Showdown in Sachen drohende Diesel-Fahrverbote: Das Land Baden-Württemberg wird sich sich mit einer Sprungrevision (Überspringen aller unteren gerichtlichen Instanzen, um direkt zu einer letztinstanzlichen Entscheidung zu kommen) zum Bundesverwaltungsgericht gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zum Luftreinhalteplan Stuttgart wehren. Das Verkehrsministerium wird beauftragt, beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig Revision einzulegen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte in seinem Urteil, im Rahmen der auferlegten Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart, auch Fahrverbote verlangt. Dieses Urteil, das Fahrverbote für Stuttgart verhängt, erhält damit keine Rechtskraft und wird vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig neu verhandelt. Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht wird letztinstanzlich und damit bundesweit bindend die rechtlichen Voraussetzungen für Diesel-Fahrverbote festlegen. Das Land Nordrhein-Westfalen stimmte am 4.11.2016 ebenfalls in einer Luftreinhalteklage einer Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht Leipzig zu. Am 22.2.2018 wird das Bundesverwaltungsgericht die Düsseldorfer Sprungrevision verhandeln.

Autor: Mathias Ebeling

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