Corona und Autofahren: Muss die medizinischen Maske mit?

Das gilt für Autofahrende im Lockdown bis 14.02.2021

Corona und Autofahren:  Muss die medizinischen Maske mit?: Das gilt für Autofahrende im Lockdown bis 14.02.2021
Erstellt am 22. Januar 2021

Die für den Lockdown bis 14.02.2021 verschärften Regeln und Einschränkungen gelten auch für Autofahrer. Das Autofahren ist grundsätzlich erlaubt, Ausflüge sind allerdings örtlich untersagt und auch auf die jeweiligen Ausgangssperren müssen Autofahrer achten. Darauf weist der ADAC hin. So sind wie in der Öffentlichkeit und im privaten Umfeld auch im Auto nur Angehörige des eigenen Hausstands und eine weitere nicht im Haushalt lebende Person erlaubt. Ab welchem Alter Kinder als Personen gelten, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Wo immer möglich sollte auch im Auto Abstand gewahrt werden. Doch es darf auch dann mit dem erlaubten Personenkreis gefahren werden, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Fahrten mit Personen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sollten auf das Nötigste beschränkt werden. Ein Mundschutz, wie bei Fahrten im öffentlichen Nahverkehr (nur noch mit medizinischer Maske) ist zwar nicht vorgeschrieben, aber ratsam.

Generell ist es beim Autofahren erlaubt einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, dabei muss das Gesicht erkennbar bleiben. Ansonsten kann ein Bußgeld drohen. Die Maske am Rückspiegel aufzuhängen, ist allerdings keine gute Idee, da sie dort die Sicht beeinträchtigen kann.

Ohne Mund- und Nasenschutz geht für Autofahrer eigentlich nichts. Denn wer sich spontan ein belegtes Brötchen kaufen oder auch nur tanken will, braucht dafür die Maske. Ein Mund-Nasen-Schutz (FFP2- oder medizinische Maske) ist daher schon beim Aussteigen und während des Tankvorgangs zu tragen. Viele Autofahrer haben ja schon mindestens ein Exemplar im Fahrzeug. Aber: Bitte nicht an den Rückspiegel hängen, warnen die DEKRA Experten. Das engt das Sichtfeld ein. Werkstätten sind geöffnet, da diese als systemrelevant gelten. Auch die Prüfstationen sind aktuell nicht vom Lockdown betroffen und können weiterhin prüfen, da die Hauptuntersuchung eine behördliche Verpflichtung zur Erhaltung der Verkehrssicherheit darstellt. Autofahrer sollten aber einen Termin vereinbaren und nicht spontan zur Prüforganisation fahren. Aktuell sind auch Waschanlagen weiter geöffnet.
Und was gilt aktuell für Fahrten im Taxi? Hierzu teilt der Taxi-Bundesverband mit, dass die die neuesten Beschlüsse von Bund und Ländern den Taxifahrerinnen und –fahrern nicht grundsätzlich medizinische Masken vorschreiben. Gleichwohl empfiehlt der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. sie mit Nachdruck. (Bild: DEKRA)

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