Umstellung auf WLTP: Das ändert sich zum 01.09.2018

Ab 1. September gilt neues Prüfverfahren für Kraftstoffverbrauch und Abgasemissionen

Umstellung auf  WLTP: Das ändert sich zum 01.09.2018: Ab 1. September gilt neues Prüfverfahren für Kraftstoffverbrauch und Abgasemissionen
Erstellt am 23. August 2018

Ab dem 1. September 2018 werden alle neuen Fahrzeuge nach einem weltweit harmonisierten Prüfverfahren zugelassen (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure, kurz WLTP). Das bedeutet, der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden in einem neuen Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen. Die Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern, als es bisher der Fall war. Das alte Testverfahren NEFZ war zunehmend in die Kritik geraten, weil die Messwerte oft zu stark von den im Straßenverkehr gemessenen Werten abwichen. Die neuen Messwerte bei Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß sollen die Verbräuche der Fahrzeuge auf der Straße im Realbetrieb besser abbilden.

Ab dem 1. September 2018 finden sich für die CO2-Emissionen und den Verbrauch sowohl die neuen WLTP-Werte als auch die alten NEFZ-Werte im EG-Fahrzeugtypgenehmigungsbogen und in der Übereinstimmungsbescheinigung.

Von der Umstellung auf WLTP sind in Deutschland die Pkw-EnVKV (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung) und das Kraftfahrzeugsteuergesetz betroffen:
Die Kfz-Steuer, die auf den CO2-Emissionen eines Pkw basiert, wird zum 1. September 2018 auf WLTP umgestellt. An der Berechnung der Kfz-Steuer ändert sich grundsätzlich nichts; sie bemisst sich auch weiterhin nach Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs. Ab dem 1. September 2018 werden dann aber die WLTP-Werte herangezogen, um die Kfz-Steuer festzulegen. Davon sind nur erstmals zugelassene Pkw betroffen.
„Für bereits zugelassene Autos ändert sich gar nichts. In der Tendenz wird die Kfz-Steuer allerdings für Neuwagen etwas höher ausfallen als dies bisher bei vergleichbaren Fahrzeugen der Fall ist. Der Grund ist: Neuwagen müssen ab dem 1. September 2018 auf Basis des neuen WLTP-CO2-Ausstoßes bemessen werden“, Sagt Stefan Siegemund von der Deutschen Energie-Agentur, kurz dena. Anhand des Pkw-Labels soll der Autokäufer die neuen Werte verglweichen können. Stefan Siegemund:  "Das Pkw-Label ist vergleichbar mit dem Energieeffizienzlabel von Kühlschränken oder auch Fernsehern. Es enthält eine Farbskala, die schnell erkennen lässt, wie energieeffizient das Fahrzeug im Vergleich zu anderen ist. Und darüber hinaus werden Kraftstoffverbrauch und CO2-Emission auch noch absolut dargestellt. Allerdings, die neuen WLTP-Verbrauchswerte werden erst ab Mitte 2019 auf dem Pkw-Label dargestellt." (Quelle & Grafik dena / Bild: dena / Ingo Heine)

Autor:‭ ‬Mathias Ebeling

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