Autohaus: Auswirkung des Corona-Virus auf den Autohandel

Autohandel untersagt? Deutsches Kfz-Gewerbe zeigt sich besorgt

Autohaus: Auswirkung des Corona-Virus auf den Autohandel: Autohandel untersagt? Deutsches Kfz-Gewerbe zeigt sich besorgt
Erstellt am 17. März 2020

Besorgt über die von der Bundesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus vereinbarte Untersagung unter anderem des stationären Kraftfahrzeughandels zeigt sich der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK). Nach Lesart der neuen Gebotslage der Bundesländer zur Eindämmung der Corona-Pandemie dürften die Betriebe ihre Werkstätten für die Kunden zwecks Inspektion und Reparatur von Fahrzeugen geöffnet halten, die Verkaufsräume aber nicht. So berichten es heute früh auch diverse Fachmedien. Falls dies tatsächlich so sein sollte, bringe dies die Unternehmen in eine prekäre Lage, so ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn. Quer durch die Autohäuser müsse ab sofort eine Demarkationslinie gezogen werden. Die Fortführung des Werkstattbetriebs sei ja berechtigterweise weiterhin zulässig und erwünscht. Wie aber, so Peckruhn, solle man einem Kunden, der ohnehin schon im Autohaus stehe, plausibel klarmachen, dass man ihm beispielsweise ein gewünschtes Zubehör zwar einbauen, aber nicht verkaufen dürfe? Darüber hinaus würden viele Betriebe ein generelles Verbot des Handels ohne massive Liquiditätshilfen nicht überstehen. Das Kfz-Gewerbe bekenne sich ohne Wenn und Aber zum Vorrang des Schutzes von Leib und Leben in dieser noch nie dagewesenen Krisensituation, ergänzte Peckruhn. Man sehe aber nicht, dass die Anlegung unterschiedlicher Maßstäbe in ein und demselben Unternehmen einen Beitrag zum Gesundheitsschutz leisten könne.

Autor:‭ ‬Mathias Ebeling

 

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