Warnung vom KBA: Stahlräder können brechen!

Das Kraftfahrt-Bundesamt warnt vor nicht bruchsicheren 15" und 16" Stahlfelgen

Warnung vom KBA: Stahlräder können brechen!: Das Kraftfahrt-Bundesamt warnt vor nicht bruchsicheren 15" und 16" Stahlfelgen
Erstellt am 2. Januar 2014

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) warnt vor der Benutzung von Stahlrädern der Typen RG 16445, RG 18245, RG 18425 und RG 19045, die bundesweit an Händler vom

18.10.2012 bis 30.10.2012 verkauft wurden. Diese Kennzeichnung betrifft auschließlich 15" und 16"-Felgen. Solche sind möglicherweise im Zuge einer Winterreifen-Montage nun am Fahrzeug verbaut. Mercedes-Fans.de sagt Ihnen, worauf Sie achten müssen, um festzustellen, ob Ihr Auto betroffen ist!

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) warnt vor der Benutzung von Stahlrädern der Typen RG 16445, RG 18245, RG 18425 und RG 19045,

die bundesweit an Händler vom 18.10.2012 bis 30.10.2012 verkauft wurden.

Es wurde festgestellt, dass die Festigkeit dieser Stahlräder nicht ausreichend ist.

Dies kann dazu führen, dass sich das Rad infolge eines Bruchs während der Fahrt vom Fahrzeug löst.

Wie erkennen Sie solche Stahlräder und wie sind diese gekennzeichnet?

Betroffen sind nur Stahlräder mit folgender Kennzeichnung:



Radtyp: ungültiges Typ-Genehmigungszeichen: Radgröße:



RG 18245 KBA49060 6Jx15

RG 16445 KBA49061 6Jx15

RG 19045 KBA49068 6,5Jx16

RG 18425 KBA49070 6,5Jx16



Die Kennzeichnungen mit o. g. Angaben sind auf der Radaußenseite eingeprägt.



Wer solche Stahlräder besitzt, erhält weitere Informationen über den Ablauf der Rückrufaktion der

betroffenen Stahlräder unter der E-Mail-Adresse:



technik@reifen-go.de



oder unter der Telefonnummer 0201 649 36 40-0.

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