smart electric drive: neue Infos zur Kaufprämie

smart(e) Elektro-Power für zwei, für vier, für alle!

smart electric drive: neue Infos zur Kaufprämie : smart(e) Elektro-Power für zwei, für vier, für alle!
Erstellt am 25. Mai 2016

„So smart wie immer - so elektrisch wie nie“: so preist die Daimler-Tochter smart die kommenden electric-drive-Modelle der neuen smart Generation an. Wenn die Ströme im smart fließen, dann wird smart der einzige Autohersteller sein, der sein gesamtes Portfolio auch elektrisch anbietet. smart Elektro-Power für fortwo und forfour - und auch für alle? Wer elektrisch in die Gänge kommen will, für den lohnt sich das Warten auf die neue smart electric drive Modelle auf jedne Fall, denn die geplante Kaufprämie für Elektroautos in Höhe von 4.000 € wird  auch für den smart electric drive gelten.
Der Betrag soll jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert werden. Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel. Noch ist es aber nicht so weit, da sich die Richtlinie zur Abwicklung der Kaufprämie derzeit in der Ausarbeitung befindet.

Wie kommt man in den Genuß der Kaufprämie?

Gut zu wissen: Wie sichert man sich die Kaufprämie für einen smart electric drive?
Aktuell existiert noch keine verbindliche Regelung, wie die Kaufprämie ausgezahlt werden soll. Geplant ist, dass der Käufer den staatlich finanzierten Teil beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt.  Der andere Teil der Förderung wird direkt vom Kaufpreis eines neuen smart electric drive abgezogen. Der Kaufvertrag dient dann als Beleg für die Beantragung beim BAFA.

Bevor die Kaufprämie umgesetzt wird, muss die inhaltliche Ausarbeitung der Richtlinie zur Förderung der Elektromobilität durch das Bundeswirtschaftsminsterium erfolgen. Mit der Veröffentlichung der Richtlinie kann der Kunde die Prämie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Aktuell nimmt das BAFA jedoch noch keine Anträge entgegen. Die Förderung kann nämlich erst dann beginnen, wenn eine Zustimmung der EU vorliegt. Die Konformitätsprüfung bei der EU läuft; die Entscheidung wird in den nächsten Wochen erwartet.

Autor: Mathias Ebeling

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