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Wie junge Führerscheininhaber bei der Versicherung sparen können

Ratgeber: Wie junge Führerscheininhaber bei der Versicherung sparen können
Erstellt am 5. August 2016


Ein Auto-Führerschein steht bei Jugendlichen ganz oben auf der Wunschliste. Und nach bestandener Prüfung am besten sofort losfahren – mit dem Auto der Eltern, wenn das Geld nicht für einen eigenen Wagen reicht. Doch auch das kostet. Ein Fahranfänger kann die Versicherungsprämie von Papa oder Mama leicht verdoppeln.

Begleitetes Fahren hilft sparen

Wer allerdings mit 17 Jahren beginnt, sich in Begleitung der Eltern hinter das Lenkrad zu setzen, kann sparen. Laut dem Verbraucherportal „Finanztip“ sind über rund 40 Prozent drin. Der 17-Jährige oder seine Eltern zahlen zwar dann ein Jahr früher an die Versicherung erhöhte Beiträge, dafür kostet die Versicherung in den Folgejahren weniger. Die Investition zahlt sich langfristig aus.

Die Musterrechnung lautet: Im Schnitt kostet das erste Jahr mit den Eltern auf dem Beifahrersitz rund 30 Prozent weniger, als wenn ein 18-Jähriger direkt unbegleitet auf den Verkehr losgelassen wird. Hat der Jugendliche dann ein Jahr Fahrpraxis und versichert sein eigenes Auto, so reduziert sich die Prämie im zweiten Jahr durchschnittlich um 20 Prozent. 10 Prozent Ersparnis sind drin, wenn der Sprössling auch mit 18 weiterhin das Auto der Eltern benutzt.

Bereits volljährige Fahranfänger mit eigenem Untersatz können auf einem anderen Weg sparen: Das Auto wird als Zweitwagen der Eltern angemeldet und der Anfänger wird als zusätzlicher Fahrer eingetragen. Denn ein Zweitwagen wird in der Regel mindestens in die Schadenfreiheitsklasse „½“  eingestuft – normal wäre für Fahranfänger die schlechteste Klasse 0. Durch den höheren Schadenfreiheitsrabatt lassen sich so mehrere Hundert Euro sparen. Denn auch hier gilt: Je niedriger die Klasse, desto höher sind die Beiträge für die Versicherung.

Schadenfreiheitsklassen übernehmen

Schadenfreiheitsklassen lassen sich nach Angaben der Verbraucherorganisation auch übertragen. Wird das Auto nach einigen Jahren Fahrpraxis auf den Sprössling umgemeldet, so kann er – unfallfreies Fahren vorausgesetzt – die erworbenen Rabatte mitnehmen. Dieses Übernahmverfahren ist ebenfalls für junge Fahrer ratsam, die erst nach einigen Jahren ein eigenes Auto versichern möchten. Etwa wenn ein Verwandter sein Auto aufgibt oder den Zweitwagen verkauft, können Schadenfreiheitsklassen weitergegeben werden. Allerdings nur so viele, wie der Versicherungsnehmer seit Bestehen der Führerscheinprüfung hätte sammeln können.

Autor: Helmut Weinand, Fotos: ADAC, TÜV Rheinland

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