Karneval und Verkehr

Ob Karneval, Fasenacht oder Fasching - auch hier gelten (Verkehrs-)Regeln!

Karneval und Verkehr: Ob Karneval, Fasenacht oder Fasching  - auch hier gelten (Verkehrs-)Regeln!
Erstellt am 22. Februar 2022

Während der Karnevalszeit gibt es keine Narrenfreiheit – auch im (Straßen-)Verkehr! Grundregel Nummer 1: Nie alkoholisiert ans Steuer! Alle, die mit Kostüm und Alkohol feiern, sind gut beraten auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxi umzusteigen. Jede Taxi-Fahrt ist billiger und ist für alle sicherer, als die Strafen und Folgen von Alkohol am Steuer!

Nüchtern Autofahren  - auch an Restalkohol denken!

Die Strafen für Trunkenheit beim Autofahren sind hoch: Wer auffällig fährt, riskiert schon ab 0,3 Promille den Führerschein. Außerdem droht eine empfindliche Geldstrafe. Mit 0,5 Promille ist jeder für einen Monat den „Lappen“ los, selbst wenn er unauffällig gefahren ist. Hinzu kommen ein Bußgeld von 500 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 %  und mehr wird sogar als Straftat geahndet, weil absolute Fahruntüchtigkeit besteht.  Mit einem “kleinen" Bußgeld kommt man dann nicht mehr davon. Es gibt drei Punkte in Flensburg, die Fahrerlaubnis wird entzogen und es drohen Freiheits- oder Geldstrafe. Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt – nicht nur in der Probezeit – ein absolutes Alkoholverbot. Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss zwischen 200-1500 € Euro Bußgeld zahlen, erhält zwei Punkte, muss ein Aufbauseminar besuchen und die Probezeit wird auf vier Jahre verlängert. Der Kater am „Tag danach“ ist auch nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Pro Stunde baut ein Mensch im Schnitt nur 0,1 Promille Alkohol im Blut ab. Das weiß auch die Polizei, die oft am Morgen danach am Straßenrand zur Alkoholkontrolle bittet. „Wer bis spät in die Nacht feucht-frühlich feiert sollte in der Früh besser den  mit Bus oder Bahn zur Arbeit fahren.

Kein Kostüm am Steuer!

Wer zwar nüchtern, aber maskiert Auto fährt, kann ebenfalls zur Kasse gebeten werden. Da ist die Polizei nicht zu Scherzen aufgelegt und fordert Bußgeld. Verkehrssicherheitsexperten warnen: „Sobald Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit durch Masken und starre unhandliche Kostüme am Steuer eingeschränkt werden, erhöht sich die Unfallgefahr erheblich. Das gilt übrigens auch für Radfahrer!“ Erst recht nichts zu Lachen haben maskierte Autofahrer, die einen Unfall gebaut haben. Ihnen droht neben der Strafanzeige sogar der Verlust des Kaskoschutzes wegen grober Fahrlässigkeit. (Quelle & Fotos: Allianz & dpp Autoreporter)

1 Kommentar

  • Pano

    Pano

    Der Stern aus Stuttgart, das ist ein Ding >> Macht neuerdings auch mal Bling-Bling. >> Weniger Brumm, dafür mehr Srrt >> Hinterlässt einige ganz verwirrt. >> Den Fokus auf BEVs, Luxus und Digital >> Hoffentlich endet das nicht fatal. >> Steht auf S, AMG, Maybach und G >> Vergisst bitte nicht die Baureihen A bis E. >> Mensch, Ola K., alter Schwede >> Die Leute sind doch nicht blöde. >> Mach nicht nur das Volk auf Youtube und Instagram glücklich >> Die langjährigen Treuen sind genauso wichtig. >> Drum denk mal bitte drüber nach >> Das für so manchen, ach. >> Mercedes bald nicht mehr das ist >> Was er für viele bisher... öhm, ist. >> Mach also den Leuten nicht den Graus >> Und biete auch jenen ein Zuhaus, >> Denen der Stern, mal ganz verwegen, >> Schon immer sehr am Herzen gelegen. >> Helau und Narhallamarsch :-) Pano

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