Elektromobilität

Wie man jetzt (nicht mehr) an die Förderung für „Solarstrom für Elektroautos“ kommt

Elektromobilität: Wie man jetzt (nicht mehr) an die Förderung für „Solarstrom für Elektroautos“ kommt
Erstellt am 27. September 2023

Update 27.09.2023: Fördertopf ist leer

Das ging schnell: Alle Mittel des Förderprogramms für das Laden von Elektroautos mittels hauseigener Fotovoltaikanlage sind binnen 24 Stunden vergeben worden. Es gab einen regelrechten Ansturm auf die Gelder. 33.000 bewilligten Anträge hätten die vom Bundesverkehrsministerium für dieses Jahr bereit gestellten Fördermittel-Topf von 300 Millionen Euro restlos geleert, teilt die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) mit. Für 2024 will das Bundesverkehrsministerium das Förderprogramm wieder auflegen. Dann ist aber noch weniger im Topf - nämlich nur 200 Millionen Euro.

Artikel vom 22.09.2023: Wie man jetzt an die Förderung für „Solarstrom für Elektroautos“ kommt

Mit der neuen Förderrichtlinie „Solarstrom für Elektroautos“ des Bundesverkehrsministeriums unterstützt der Staat künftig finanziell Eigenheimbesitzende, die sich neben einer Wallbox auch eine Photovoltaik-Anlage und einen Stromspeicher installieren wollen. Ab dem 26. September können entsprechende Anträge bei der KfW gestellt werden. Der ACE informiert, was förderfähig ist und wie man an die Förderung kommen kann.

Was wird gefördert?

Gefördert wird nur eine komplette Anlage, die Solarstrom erzeugen, speichern und ein Elektroauto laden kann. Es sind also alle Komponenten von der Photovoltaik-Anlage (Solarzellen, Wechselrichter) über den stationären Stromspeicher (Akku) bis zur Lademöglichkeit (Wallbox) sowie die Installation im Gesamtpaket förderfähig.

Wer ist berechtigt?

Antragsberechtigt sind nur private Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohngebäuden (keine Wohnungseigentümer), die diese selbst und in Deutschland als Erstwohnsitz bewohnen. Zudem muss ein Elektroauto vorhanden oder bestellt sein, wobei Kauf oder Leasing möglich ist.

Weitere Förderbedingungen auf einen Blick:

Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher werden gleichzeitig umgesetzt, und es ist bisher noch keine verbindliche Bestellung der Komponenten erfolgt. Die Komponenten werden fabrikneu bestellt. Der erzeugte Strom wird überwiegend für das Elektroauto und den Eigenverbrauch genutzt. Wurde eine der Komponenten, beispielsweise die Wallbox, bereits gefördert, ist keine weitere Förderung möglich.
Eine bereits erhaltene Förderung für das Elektroauto beeinflusst die Förderfähigkeit nicht.

Wie hoch sind die Förderbeträge?

Die Förderbeträge sind abhängig von der Leistung der Photovoltaikanlage und des Speichers. Hinzu kommt eine Pauschale für die Ladestation. Insgesamt liegt die Förderung bei maximal 10.200 Euro. Auf der Webseite der KfW kann schon vorab geprüft werden, ob eine Förderung infrage kommt.

Komponente

Erforderliche Leistung

Förderbetrag

Photovoltaikanlage

mindestens 5 kWp

600 Euro pro kWp, max. 6.000 Euro

Speicher

mindestens 5 kWh

250 Euro pro kWh, max. 3.000 Euro

Ladestation

mindestens 11 kW

600 Euro für die Ladestation

Bidirektionale Ladestation

mindestens 11 kW

1.200 Euro für die bidirektionale Ladestation

 Warum diese Kombination?

Die Förderung der ganzen Anlage soll dazu führen, dass Strom zum Fahren und Wohnen selbst erzeugt wird. Wenn das Elektroauto bereits voll oder nicht vor Ort ist, kann der Stromspeicher Strom aufnehmen und in den Haushalt abgeben. Mit einer optionalen bidirektionalen Wallbox kann auch die Batterie des Autos zusätzlich als Stromspeicher dienen, also auch Strom für die Hausversorgung oder den stationären Speicher abgeben. Diese kosten allerdings deutlich mehr, werden aber auch höher gefördert als eine herkömmliche Wallbox. Eine direkte Stabilisierung des allgemeinen Stromnetzes durch die Einspeisung (und Vergütung) selbst erzeugten Stroms ist nicht erwünscht. Der Strom muss vorwiegend zum Laden des Autos und des Speichers genutzt werden, ein Überschuss muss dann vorrangig zum Wohnen genutzt werden und kann, wenn noch immer Überschuss vorhanden sein sollte, nachrangig ins Stromnetz der allgemeinen Versorgung eingespeist werden.

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